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Bebauungsplan "Buchstraße" - Erneute öffentliche Auslegung
icon.crdate26.03.2021
26.03.2021 - Mühlhausen i.T. - Im Zuge der ersten öffentlichen Auslegung hat sich die Notwendigkeit der Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans ergeben. Der Bebauungsplan wird erneut öffentlich ausgelegt.
Der Entwurf des Bebauungsplans „Buchstraße“ wurde vom 04.01.2021 bis einschließlich zum 05.02.2021 öffentlich ausgelegt.
Ebenfalls durchgeführt wurde die Behördenbeteiligung. Im Zuge dieser Beteiligungsrunde hat sich die Notwendigkeit der Änderung
und Ergänzung des Bebauungsplans ergeben.
Der Bebauungsplan wurde in folgenden Punkten geändert oder ergänzt:
- Ergänzung eines weiteren Leitungsrechts für die Landeswasserversorgung
- Anpassung Leitungsrecht Kornberggruppe
Darüber hinaus wurden Änderungen zur Klarstellung vorgenommen. Die Änderungen sind kenntlich gemacht.
Aufgrund der Änderungen und Ergänzungen wird der Entwurf des Bebauungsplans erneut ausgelegt.
Für den Geltungsbereich ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplanes vom Büro mquadrat aus
Bad Boll vom 22.03.2021 maßgebend. Der Planbereich ergibt sich aus ersichtlichem nebenstehendem Kartenausschnitt.
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgestellt.
Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs.2 BauGB)
Der geänderte und ergänzte Entwurf des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan mit zugehöriger Begründung werden verkürzt vom
12.04.2021 bis einschließlich zum 26.04.2021
im Rathaus Mühlhausen i.T., Gosbacher Straße 16, 73347 Mühlhausen im Täle zu den üblichen Dienstzeiten öffentlich ausgelegt. Aufgrund der
Einschränkungen durch die Corona-Pandemie wird um eine vorherige Terminvereinbarung gebeten.
Die Öffentlichkeit kann sich in diesem Zeitraum über die Planung informieren und innerhalb der genannten Frist zu den geänderten oder ergänzten Teilen äußern.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen stehen darüber hinaus zeitgleich
unter www.m-quadrat.cc/downloads.php zum Download bereit.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu den geänderten oder ergänzten Teilendes Bebauungsplans - schriftlich oder mündlich zur
Niederschrift – abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt
bleiben können (§ 4a Abs. 6 BauGB).
Download:
Zeichnerischer Teil zum Entwurf BPlan "Buchstraße" (PDF-Datei)
Textteil zum Entwurf BPlan "Buchstraße" (PDF-Datei)
Begündung zum Bebauungplan (PDF-Datei)