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Der Lärmaktionsplan der Gemeinde Mühlhausen im Täle wurde in der Gemeinderatssitzung vom November 2016 beschlossen. Er beschreibt die wesentlichen Lärmquellen und schlägt Maßnahmen vor, die Lärmbelastung der betroffenen Anwohner mittel- bzw. langfristig zu mildern. Aufgrund der differenzierenden Zuständigkeiten der Straßenlast- und Straßenbauträger von Gemeinde, Landkreis, Land und Bund ist es jedoch schwierig, aller erdenklichen Möglichkeiten in den Lärmaktionsplan einfließen zu lassen.
Für Mühlhausen i.T. ergibt sich zudem die Besonderheit, dass sich aufgrund des geplanten Neubaus des Albaufstiegs BAB8 mittelfristig wesentliche Änderungen auch bei den Lärmbelastungen ergeben.
Fortschreibung des Lärmaktionsplans
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 21.02.2022 den vorliegenden Lärmaktionsplan mit Blick auf geänderte Lärmwerte und umgesetzte Maßnahmen fortgeschrieben.




