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Formulare aus dem Rathaus
Hier werden die wichtigsten Formulare für individuelle Lebensfelder zum Download bereit gestellt:
Bitte beachten Sie bei der Beantragung von Ausweisen und Pässen für Minderjährigen nachfolgende
Allgemeine Hinweise
Sie haben einen Personalausweis/Reisepass beantragt!
Mit diesem Link können Sie den aktuellen Status Ihres beantragten Personalausweises oder Ihres Reisepasses online abrufen. Jetzt prüfen:
Sie wollen eine Gewerbe an-, ab- oder ummelden:
Sie wollen Ihren Hund an- bzw. abmelden:
Bitte beachten Sie, dass die Hundehaltung von Hunden in der Gemeinde Mühlhausen im Täle steuerpflichtig ist. Die gültige Hundesteuersatzung können Sie hier einsehen:
Hundesteuersatzung der Gemeinde Mühlhausen im Täle
Bitte beachten Sie, dass Sie für Ihren Hund eine Hundesteuermarke erhalten, welche ihr Hund stats am Halsband tragen muss. Sollte die Steuerpflicht enden, ist die Steuermarke der Gemeindeverwaltung zurückzugeben.
Sie benötigen eine "Schankerlaubnis" (Schankwirtschaft bzw. Schank- und Speisewirtschaft)
Bei einer Ausgabe von alkoholischen Getränken und/oder Speisen benötigen Sie nachfolgenden Antrag:
Sie wollen unsere Räumlichkeiten nutzen:
Sie wollen der Gemeinde / dem Verband eine Lastschriftermächtigung erteilen:
Sie wollen Daten im Vereinsregister ändern:
Bitte beachten Sie, dass alle im Zusammenhang mit der Meldung ans Amtsgericht Ulm stehenden Unterschriften beglaubigt sein müssen.
Die Beglaubigung kann im Rathaus Mühlhausen im Täle durch den Ratschreiben (bzw. stv. Ratschreiberin) erfolgen und muss von allen betreffenden Personen in Anwesenheit des Ratschreibers geleistet werden. Hierfür fallen Gebühren an!
Sie wollen im Ort Plakate aufhängen:
Bitte beachten SIe, dass sich eine möglicherweise erteilte Genehmigung nicht auf die Bereiche unmittelbar entlang der B466 und der L1200 erstreckt.
Ebenso ist das Plakatieren rund um das Rathaus und der Kirche St. Margaretha ausgeschlossen!
Wohnungsgeberbestätigung gem. §19 des Bundesmeldegesetzes (BMG)
Gemäß § 19 des Bundesmeldegesetzes (BMG) ist bei einem Ein- oder Auszug eine Bestätigung des Wohnungsgebers erforderlich.
Diese dient als Nachweis für die Anmeldung oder Abmeldung beim Einwohnermeldeamt.
Das dafür vorgesehene Formular können Sie herunterladen und verwenden.
Sie möchten einen Wohnberechtigungsausweis beantragen:
Sie wollen ihren Zählerstand an der Wasseruhr unterjährig an den Verband melden:
- Ummeldung Wasser bei Eigentumswechsel (PDF-Datei)
Sie wollen Wasser für die Viehhaltung von Ihren Abwassergebühren absetzen
Gemäß § 41 der geltenden örtlichen Abwassersatzung kann unter den dort genannten Voraussetzungen das hierfür benötigte "Frischwasser" von der Schmutzwassermenge abgesetzt werden. Das heißt, dieses Volumen wird dann nicht gebührenpflichtig. Hierzu ist nach § 42 Abs. 2 und 5 ein Antrag mit dementsprechendem Nachweis einzureichen. Nachfolgendes Formular steht hierfür zum Download zur Verfügung:
Bitte reichen Sie bis zum 15.01. eines jeden Jahres das Formular ein beim:
Gemeindeverwaltungsverband “Oberes Filstal”
Hauptstraße 25
73349 Wiesensteig
gvv(@)wiesensteig.de
§ 41 Absetzungen
- Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet werden, werden auf Antrag des Gebührenschuldners bei der Bemessung der Schmutzwassergebühr (§ 40) abgesetzt. In den Fällen des Abs. 2 erfolgt die Absetzung von Amts wegen.
- Der Nachweis der nicht eingeleiteten Frischwassermengen soll durch Messung eines besonderen Wasserzählers (Zwischenzähler) erbracht werden, der den eichrechtlichen Vorschriften entspricht. Zwischenzähler werden auf Antrag des Grundstückseigentümers von der Gemeinde eingebaut, unterhalten und entfernt; sie stehen im Eigentum der Gemeinde und werden von ihr abgelesen.Die §§ 21 Abs. 2 und 3, 22 und 23 der Wasserversorgungssatzung finden entsprechend Anwendung.
- Wird der Nachweis über die abzusetzende Wassermenge nicht durch einen Zwischenzähler gemäß Abs. 2 erbracht, bleibt von der Absetzung eine Wassermenge von 20 m³/Jahr ausgenommen.
- Wird bei landwirtschaftlichen Betrieben die abzusetzende Wassermenge nicht durch einen Zwischenzähler nach Abs. 2 festgestellt, werden die nichteingeleiteten Wassermengen pauschal ermittelt. Dabei gilt als nichteingeleitete Wassermenge i. S. v. Abs. 1 dann
je Vieheinheit bei Pferden, Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen 15 m³/Jahr,
je Vieheinheit bei Geflügel 5 m³/Jahr.
Diese pauschal ermittelte nichteingeleitete Wassermenge wird um die gem. Abs. 3 von der Absetzung ausgenommene Wassermenge gekürzt und von der gesamten verbrauchten Wassermenge abgesetzt. Die dabei verbleibende Wassermenge muss für jede für das Betriebsanwesen polizeilich gemeldete Person, die sich dort während des Veranlagungszeitraumes nicht nur vorübergehend aufhält, mindestens 40 m³/Jahr für die 1. Person und für jede weitere Person mindestens 35 m³/Jahr betragen.Der Umrechnungsschlüssel für Tierbestände in Vieheinheiten zu § 51 des Bewertungsgesetzes ist entsprechend anzuwenden. Für den Viehbestand ist der Stichtag maßgebend, nach dem sich die Erhebung der Tierseuchenbeiträge für das laufende Jahr richtet. - Anträge auf Absetzung nicht eingeleiteter Wassermengen sind bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides unter Bekanntgabe der abzusetzenden Wassermenge zu stellen.
Sie planen einen Anschluss ihres Gebäudes oder Ihres Grundstücks an den öffentlichen Kanal oder an die Trinkwasserversorgung:
- Antrag auf Anschluss an Kanal und Wasserversorgung (PDF-Datei)
Antrag auf Einrichtung / Verlängerung einer Auskunftssperre
Antrag auf Sperrvermerke (Übermittlungssperren)
Zentralregisteranträge für Personen ohne Familiennamen
Derzeit werden Führungszeugnisanträge von Personen ohne Familiennamen (Familienname zurecht nicht vorhanden) vom Bundesamt für Justiz abgewiesen.
Um Verzögerungen bei der Antragstellung für diesen Personenkreis zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, den Antragsteller auf den online-Antrag direkt beim BfJ hinzuweisen. Mit Personalausweis oder eAT/ eRA und Verwendung der Ausweis App ist eine online-Antragstellung fehlerfrei möglich.
Die Antragstellung erfolgt online über:
Landesfamilienpass beantragen
Mit dem Landesfamilienpass und der dazugehörigen jährlich neuen Gutscheinkarte können Familien derzeit bis zu 25 Mal kostenlos oder zu einem ermäßigten Eintritt zahlreiche Attraktionen wie Schlösser, Gärten oder Museen in ganz Baden-Württemberg besuchen.
Der Landesfamilienpass wurde im Jahr 1979 im Rahmen eines Programms zur Förderung von Familien eingeführt. Er ist einkommensunabhängig und eine freiwillige Leistung des Landes.
Hier können Sie über das Serviceportal Baden-Württemberg einen Landesfamilienpass beantragen.
Übermittlungssperre bei Alters- und Ehejubiläen beantragen über Service- BW
Bei bestimmten Ereignissen, beispielsweise besonderen Geburtstagen oder Ehejubiläen, kann Ihre Gemeinde Ihren Namen und Ihre Anschrift an Mandatsträger, Presse, Rundfunk sowie an das Staatsministerium und Bundesverwaltungsamt zur Veröffentlichung weitergeben. Dagegen können Sie ohne Begründung widersprechen.
Hinweis: Altersjubiläen sind ab dem 70. Geburtstag alle 5 Jahre und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag. Ehejubiläum sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.
Hier können Sie über Service BW die Übermittlungssperre beantragen.
Adressbuch - Eintrag sperren lassen über Service BW
Viele Gemeinden geben Einwohnerbücher oder ähnliche Nachschlagewerke heraus. Darin erscheinen Informationen wie Ihr Name, ein Doktorgrad und Ihre Anschrift. Sie können der Veröffentlichung Ihrer Daten widersprechen. Ihren Widerspruch brauchen Sie nicht begründen.
Die Meldebehörde muss Sie schon bei der Anmeldung auf das Widerspruchsrecht hinweisen. Außerdem informiert die Behörde Sie über Ihr Widerspruchsrecht einmal jährlich durch ortsübliche Bekanntmachung
Hier können Sie über die Veröffentlichung Ihrer Daten widersprechen.
Wohnsitz - Wechsel der Hauptwohnung mitteilen über Service BW
Wenn Sie im Bundesgebiet mehrere Wohnungen haben, müssen Sie gegenüber der Meldebehörde erklären, welche dieser Wohnungen Ihre Hauptwohnung ist.
Hauptwohnung ist:
- wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und nur vorübergehend getrennt von Ihrer Familie oder Ihrem Lebenspartner wohnen: die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartnerschaft.
- wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und dauernd getrennt wohnen: Ihre vorwiegende Wohnung
- wenn Sie minderjährig sind: die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Eltern oder Pflegeeltern. Leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen.
- Erst wenn sich die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen lässt, ist auf den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen abzustellen. Anhaltspunkte dafür sind zum Beispiel die Art der Wohnung, persönliche Bindungen, gesellschaftliche und kommunalpolitische Aktivitäten sowie die Mitgliedschaft in Vereinen und anderen Organisationen.
Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung im Inland. Sie können somit eine Hauptwohnung und mehrere Nebenwohnungen haben.
Wechseln Sie die Hauptwohnung, müssen Sie dies der zuständigen Meldebehörde mitteilen.
Hier können Sie über Service BW den Wechsel Ihrer Hauptwohnung mitteilen.
Abmelden ins Ausland über Service BW
Sie müssen sich bei der Meldebehörde abmelden, wenn Sie
- ins Ausland umziehen oder
- eine Ihrer Wohnungen (zum Beispiel eine Nebenwohnung) aufgeben, ohne gleichzeitig eine neue Wohnung zu beziehen.
Wenn Sie Ihre Nebenwohnung aufgeben, ohne gleichzeitig eine neue Wohnung zu beziehen, müssen Sie dies der Meldebehörde, die für die Nebenwohnung zuständig ist, oder der Meldebehörde , die für die alleinige Wohnung oder die Hauptwohnung zuständig ist, mitteilen.
Nicht abmelden müssen Sie sich, wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen. Es genügt, sich bei Ihrer neuen Gemeinde anzumelden. Diese teilt der früheren Gemeinde mit, dass Sie umgezogen sind.
Meldebescheinigung über Service BW beantragen
Mit der Meldebescheinigung können Sie gegenüber Dritten nachweisen, in einer aktuellen Wohnung gemeldet zu sein. Es gibt verschiedene Behörden oder Anlässe, bei denen Sie eine Meldebescheinigung vorlegen müssen,
beispielsweise für:
- Aufgebot beim Standesamt
- Zulassungsstelle
- Banken
- Rentenversicherer.
Die Meldebescheinigung gibt Auskunft über Ihre im Melderegister gespeicherten Daten wie beispielsweise Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, aktuelle Anschriften.
Wohnungsgeberbescheinigung über Service BW
Sie ziehen in eine neue Wohnung oder es gibt einen Mieterwechsel in Ihrer Wohnung? Für die An- oder Ummeldung benötigt man eine Bescheinigung des Wohnungsgebers, also Vermieters. Damit diese schnell und unkompliziert eingereicht werden kann, haben wir das Verfahren digitalisiert. Die Wohnungsgeberbescheinigung ist für alle Vermieter also nur einen Klick entfernt.
Hier können Sie die Wohnungsgeberbescheinigung über Service BW beantragen.
Öffentliche Bestellung als besonders sachkundiger Versteigerer fremder Sachen beantragen
Wenn Sie öffentliche Versteigerungen fremder Sachen nach bestimmten Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Handelsgesetzbuchs durchführen möchten, die zwangsweise angeordnet beziehungsweise umgesetzt werden, müssen Sie sich
- öffentlich bestellen lassen und
- als Versteigerer vereidigen lassen.
Dies gilt beispielsweise für Pfandverkäufe oder Notverkäufe.
Der Eigentümer oder die Eigentümerin des Versteigerungsguts hat keinen Einfluss auf den Preis und das Mindestgebot. Er oder sie muss sich daher darauf verlassen können, dass Sie als besonders zuverlässige und qualifizierte Person seine oder ihre Eigentumsinteressen schützen.
Hier können Sie die öffentliche Bestellung als besinders sachkundiger Versteigerer über Service BW beantragen.
Erlaubnis für Versteigerung beantragen
Sie benötigen eine Erlaubnis der zuständigen Stelle, wenn Sie folgendes gewerbsmäßig versteigern möchten:
- fremde bewegliche Sachen,
- fremde Grundstücke oder
- fremde Rechte
Hier können Sie die Erlaubnis über Service BW beantragen.
Spiele mit Gewinnmöglichkeit gewerblich veranstalten
Wenn Sie gewerbsmäßig Spiele mit Gewinnmöglichkeit veranstalten möchten (z.B. Geschicklichkeitsspiele), benötigen Sie dafür eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Hinweis: Ein Geschicklichkeitsspiel liegt vor, wenn der Spieler nach der Spieleinrichtung und den Spielregeln mit hoher Wahrscheinlichkeit durch Geschicklichkeit oder eigenes Wissen den Ausgang des Spiels bestimmen kann. Im Gegensatz dazu wird bei Glücksspielen die Entscheidung über Gewinn und Verlust überwiegend durch Zufall bestimmt.
Die Erlaubnis berechtigt Sie nicht allgemein zur Veranstaltung von Gewinnspielen, sondern bezieht sich nur auf ein bestimmtes Spiel. Sie ist an die Person und an den Veranstaltungsort gebunden.
Hinweis: Es gibt auch Spiele mit Gewinnmöglichkeit, für die Erlaubnisfreiheit besteht (in der Regel mit Warengewinnen im Wert von höchstens 60 Euro). Klären Sie mit der zuständigen Stelle, ob Sie für ein bestimmtes Spiel eine Erlaubnis benötigen oder nicht.
Wenn Sie Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit (Geldspielgeräte oder Warenspielgeräte) aufstellen möchten, benötigen Sie dafür eine eigene Erlaubnis.
Hier können Sie die geforderte Erlaubnis über Service BW beantragen.
Sondernutzung von Straßen innerhalb der Ortschaft - Erlaubnis beantragen
Jeder kann die öffentlichen Straßen im Rahmen ihrer Widmung und der verkehrsbehördlichen Vorschriften zum Verkehr benutzten. Dies wird als Gemeingebrauch bezeichnet. Wenn öffentliche Straßen darüber hinaus, das heißt für etwas anderes als den Verkehr benutzt werden sollen, ist dafür in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich.
Beispiele solcher Sondernutzung können sein:
- der Verkauf von Waren aller Art
- das Aufstellen von Tischen und Stühlen für ein Straßencafé
- die Ausübung von Straßenkunst
Auch für die Nutzung des Luftraums über der Straße müssen Sie eine Genehmigung beantragen (beispielsweise für Werbeanlagen oder Warenautomaten).
Hier können Sie die Erlaubnis über Service BWbeantragen
Schaustellung von Personen
Schaustellungen von Personen sind Veranstaltungen, bei denen vor allem das körperliche Aussehen der zur Schau gestellten Personen im Vordergrund steht. Hauptsächlich fallen unter diesen Begriff gewerbsmäßige Veranstaltungen, die
- die sexuellen Reize der betroffenen Personen zur Schau stellen oder
- die Sensationslust des Publikums befriedigen sollen.
Beispiele sind Striptease oder Tabledance.
Hinweis: Darbietungen mit überwiegend künstlerischem, akrobatischem, sportlichem oder ähnlichem Charakter sind von der Erlaubnispflicht ausgenommen.
Die Erlaubnis dazu benötigen
- die Veranstalterin oder der Veranstalter der Schaustellung sowie
- Personen, die ihre Geschäftsräume für die Vorführung zur Verfügung stellen.
Achtung: Die Erlaubnis für die Schaustellung ersetzt keine anderen Erlaubnisse. Wollen Sie beispielsweise als Gastwirtin oder Gastwirt Ihre Gaststätte für eine solche Veranstaltung zur Verfügung stellen, brauchen Sie eine Gaststättenerlaubnis und eine Erlaubnis für die Schaustellung.
Erlaubnis als Pfandleiher oder Pfandvermittler beantragen
Wenn Sie das Geschäft eines Pfandleihers oder Pfandvermittlers gewerblich betreiben möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Gewerbe anmelden über Service BW
ine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen stehenden Gewerbebetrieb beginnen. Mit stehendem Gewerbebetrieb ist ein Gewerbe mit einer festen Betriebsstätte gemeint, von oder in der das Gewerbe ausgeübt wird. Dies ist der Fall, wenn Sie
- einen Betrieb neu errichten,
- eine Zweigniederlassung neu errichten,
- eine unselbständige Zweigstelle neu errichten,
- einen bestehenden Betrieb übernehmen, zum Beispiel durch Kauf oder Pacht,
- ein Einzelunternehmen in eine andere Rechtsform umwandeln,
- einen Betrieb aus dem Bereich einer Behörde in den Bereich einer anderen Behörde verlegen (ab 1. November 2025 ist eine Abmeldung des Betriebs bei der bisher zuständigen Behörde nicht mehr erforderlich).
Sie müssen Ihr Gewerbe gleichzeitig mit dem Beginn des Betriebs anmelden. Die Anzeigepflicht besteht nur, wenn es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt.
Ausgenommen von einer Gewerbeanmeldung sind:
- Urproduktion (Viehzucht, Ackerbau, Jagdwesen, Forstwesen und Fischerei)
- Freie Berufe (unter anderem Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ärzte, wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Tätigkeiten)
- Verwaltung eigenen Vermögens
Der Zweck der Anmeldung eines Gewerbes ist, den zuständigen Behörden die Überwachung der Gewerbeausübung sowie statistische Erhebungen zu ermöglichen.
Straußwirtschaft - Betrieb anzeigen
Sie möchten im Rahmen einer Straußwirtschaft selbsterzeugten Wein beziehungsweise Apfelwein ausschenken sowie dabei kalte und einfach zubereitete warme Speisen anbieten? Dann müssen Sie den Betrieb der Straußwirtschaft anzeigen.
Hinweis: In manchen baden-württembergischen Landesteilen heißen Straußwirtschaften auch Besenwirtschaften.
Hier können Sie über Service BW Ihren Straußwirtschaft Betrieb anzeigen.
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit gewerblich aufstellen - Erlaubnis beantragen
Wenn Sie gewerbsmäßig Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit aufstellen wollen, benötigen Sie dafür eine Erlaubnis. Zusätzlich müssen Sie für jedes aufgestellte Gerät nachweisen, dass der gewählte Ort für diesen Zweck geeignet ist.
Eine Bestätigung darüber stellt Ihnen die Gemeinde aus, in der Sie das Gerät mit Gewinnmöglichkeit aufstellen wollen. Beachten Sie, dass Sie mit dieser Erlaubnis keine Spielhalle eröffnen dürfen. Nähere Informationen darüber finden Sie in der Verfahrensbeschreibung "Erlaubnis für Spielhallen".
Veranstaltung eines Wanderlagers anzeigen
Ein Wanderlager liegt vor, wenn Sie außerhalb Ihrer gewerblichen Niederlassung und außerhalb einer Messe, einer Ausstellung oder eines Marktes von einer festen Verkaufsstätte aus vorübergehend Waren oder Dienstleistungen vertreiben wollen. Sie müssen die Veranstaltung eines Wanderlagers anzeigen, wenn Sie darauf durch öffentliche Ankündigung hinweisen und die An- und Abreise der Teilnehmenden durch Sie als geschäftsmäßig erbrachte Beförderung oder von Personen im Zusammenwirken mit Ihnen erfolgt. Wanderlager fallen unter das Reisegewerbe.
Hinweis: Als feste Verkaufsstelle kommen zum Beispiel infrage:
- kurzzeitig angemietete Ladenlokale,
- Räume in Hotels und Gaststätten,
- Zelte,
- Stadthallen und sonstige Hallen.
Auch der Verkauf vom Lkw, vom Schiff oder von anderen Fahrzeugen aus gilt als Wanderlager. Das Fahrzeug muss während des Verkaufs fest stehen oder fest liegen.
Achtung: Betreiben Sie die Veranstaltung über einen längeren Zeitraum (zum Beispiel über 6 Wochen) im selben Raum, kann dies als stehendes Gewerbe angesehen werden. Dann müssen Sie ein Gewerbe anmelden.
Weitere Formulare und Dokumente folgen!




