Erklärung zur Barrierefreiheit:

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Herzlich willkommen
bei der Gemeinde Mühlhausen im Täle
Ziegen auf der Heide
Panorama Sonnenuntergang Mühlhausen i.T.
Todtsburger Brücke
Panorama Mühlhausen
Erklärung zur Barrierefreiheit

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Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter der Domain www.muehlhausen-taele.de veröffentlichten Website der Gemeinde Mühlhausen. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (LBGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 31.05.2021, im Zeitraum vom 27.05.2021 bis 31.05.2021, durchgeführten Selbstbewertung.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 10 Absatz 1 L-BGG und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei

Unvereinbarkeit mit der BITV 2.0

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 10 Absatz 1 L-BGG und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

1. Barriere: 

  • a. Beschreibung: Auf der Seite Schnellbahnstraße befindet sich ein Video ohne Audiodiskeption.
  • b. Maßnahmen: Der Inhalt des Videos wird von den zuständigen Mitarbeitern im Rathaus überprüft und der darunterliegende Text um fehlende Passagen ergänzt.

2. Barriere: 

  • a. Beschreibung: Auf der Seite Erlebnisregion Schwäbischer Albtrauf befindet sich ein Video ohne Audiodiskeption.
  • b. Maßnahmen: Der Inhalt des Videos wird von den zuständigen Mitarbeitern im Rathaus überprüft und der Inhalt wird als barrierefreie Alternative in Textform hinzugefügt.

3. Barriere: 

  • a. Beschreibung: Auf der Seite Fotoalbum sind die Bilder nicht ausreichend mit Alternativtexten versehen.
  • b. Maßnahmen: Diese Informationen werden schnellstmöglich von einem Mitarbeiter im Rathaus ergänzt.

Unverhältnismäßige Belastung

Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 10 Absatz 2 L-BGG darstellen würde.

1. Teilbereich:

  • a. Beschreibung: Die auf der Website hinterlegten PDF oder Word-Dokumente sind teilweise nicht vollständig barrierefrei zugänglich.
  • b. Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: Die Gemeinde Mühlhausen kann keine Mitarbeiterkapazität vorweisen um eine Schulung zum Thema "Barrierefreie PDF-Dateien und Dokumente", sowie die anschließende aufwändige Überarbeitung der Dateien mit Sonderprogrammen zu übernehmen, die dem Umfang der Webseite entspricht. Zudem werden der Gemeinde Mühlhausen auch PDF-Dokumente von Dritten übermittelt. Diese können natürlich grundsätzlich nicht von der Gemeinde überarbeitet werden. Die Gemeinde Mühlhausen ist dennoch bemüht die Informationen in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.

2. Teilbereich:

  • a. Beschreibung: Aktuell fehlen noch die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen in leichter Sprache und Gebärdensprache.
  • b. Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: In der aktuellen Situation kann die Gemeinde Mühlhausen diesem Thema noch nicht tätig werden da ein hoher Kostenaufwand anfällt. Es wird jedoch schnellstmöglich in den Jahreshaushalt aufgenommen.

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 31.05.2021 erstellt und zuletzt am 31.05.2021 überprüft und aktualisiert.

Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an.

Ansprechperson Barrierefreiheit der Gemeinde Mühlhausen:

Gemeinde Mühlhausen im Täle
Bürgermeister: Bernd Schaefer
Gosbacher Straße 16
Telefonnummer: 07335 9601-0
E-Mail schreiben 

Gerne können Sie uns Barrieren auch über unser Formular melden.

Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Website nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere oben genannte Stelle oder Person darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden.
Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon:Telefonnummer: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung(@)barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.