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Aufstellung des Bebauungsplanes „Krautgärten“
öffentliche Bekanntmachung
Der Gemeinderat der Gemeinde Mühlhausen im Täle hat am 21.03.2022 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes „Krautgärten“ und die Aufstellung der Satzung über örtliche Bauvorschriften nach § 74 Landesbauordnung (LBO) zum Bebauungsplan beschlossen. Für den Geltungsbereich ist der Lageplan zum Bebauungsplan vom 21.03.2022 maßgebend. Der Planbereich ergibt sich aus dargestelltem Kartenausschnit.
Ziele und Zwecke der Planung
Die Planung der Gemeinde sieht die Ansiedlung einer Anlage für betreutes Seniorenwohnen auf dem Areal zwischen dem Rathaus und der Schulgasse vor. Darüber hinaus soll auf einer Teilfläche ein Kindergarten entstehen. Dadurch soll der Bedarf und das Angebot in der Gemeinde für diese beiden Nutzungen verbessert und ausgebaut werden. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden.
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Mühlhausen im Täle, den 23.03.2022






