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Erörterungstermin zum Ausbau BAB8 Albaufstieg
icon.crdate17.09.2019
Planfeststellungsverfahren für den sechsstreifigen Aus- und Neubau der Bundesautobahn A 8 Karlsruhe – München zwischen Mühlhausen und Hohenstadt (Bau-km 10+900 bis km 18+478) sowie den landschaftspflegerischen Maßnahmen auf den Gemarkungen Bad Ditzenbach, Drackenstein, Gruibingen, Hohenstadt, Merklingen, Mühlhausen im Täle, Laichingen und Wiesensteig
Regierungspräsidium Stuttgart, Ruppmannstr. 21, 70565 Stuttgart (Az.: 24-3912-1/101-2004)
Planfeststellungsverfahren für den sechsstreifigen Aus- und Neubau der Bundesautobahn A 8 Karlsruhe – München zwischen Mühlhausen und Hohenstadt (Bau-km 10+900 bis km 18+478) sowie den landschaftspflegerischen Maßnahmen auf den Gemarkungen Bad Ditzenbach, Drackenstein, Gruibingen, Hohenstadt, Merklingen, Mühlhausen im Täle, Laichingen und Wiesensteig
Die gegen die ausgelegten Pläne für das oben genannte Vorhaben rechtzeitig erhobenen Einwendungen / Äußerungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen im Sinne des § 73 Abs. 4 Satz 5 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) sowie die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden werden in einem Erörterungstermin
am Donnerstag, den 26. September 2019, ab 09:00 Uhr
in der Sickenbühlhalle in Gruibingen, Im Mittelbronnenteich 2, 73344 Gruibingen
erörtert (Einlass ist ab 08:30 Uhr).
Der Erörterungstermin gliedert sich grundsätzlich nach Sachthemen. Einwendungen / Äußerungen von Privatpersonen werden beim jeweiligen Sachthema behandelt.
Es ist vorgesehen, die wichtigsten Themenbereiche in folgender Reihenfolge zu erörtern (Tagesordnung):
1. Begrüßung, Formalien, Verfahrensrecht
2. Vorstellung des Vorhabens
3. Varianten
4. Verkehrliche Belange, kommunale Belange
5. Immissionsschutz
6. Wasserwirtschaft, Bodenschutz, Fläche
7. Natur- und Landschaftsschutz
8. Landwirtschaft, Eigentum
9. Öffentliche Sicherheit, Brand- und Katastrophenschutz
10. Denkmalschutz, Sonstiges
Die Planfeststellungsbehörde weist darauf hin, dass die o. g. Tagesordnung nicht verbindlich ist. Änderungen bleiben für den Fall vorbehalten, dass eine sachgemäße Fortführung der Verhandlung dies erfordern sollte.