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Hier erhalten Sie Informationen und Neuigkeiten rund um das Thema "Covid-19" (Corona)
15.04.2021 - Landkreis Göppingen - Kitas im Landkreis müssen ab Montag schließen
Das Landratsamt Göppingen veröffentlicht am morgigen Freitag eine weitere Allgemeinverfügung zur Eindämmung der Corona-Infektionszahlen im Landkreis. Ab Montag, 19.04.2021 müssen Kindertageseinrichtungen und erlaubnispflichtige Kindertagespflegestellen geschlossen bleiben. Hintergrund ist die weiter steigende Inzidenz, die sich innerhalb einer Woche mehr als verdoppelt hat. Am heutigen Donnerstag meldet das Gesundheitsamt mit 140 Neuinfektionen den bisher höchsten Wert seit Beginn der Pandemie.
Ausgenommen von dieser Maßnahme ist die Notbetreuung für teilnahmeberechtigte Kinder in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege. Kinder sind hier teilnahmeberechtigt, wenn eine Teilnahme an der Notbetreuung zur Gewährleistung des Kindeswohls erforderlich ist, wenn die Erziehungsberechtigten beide in ihrer beruflichen Tätigkeit unabkömmlich sind oder wenn Kinder aus sonstigen schwerwiegenden Gründen auf eine Notbetreuung angewiesen sind.
Ein besonders rascher Anstieg der Infektionszahlen wird laut Robert Koch-Institut (RKI) bundesweit bei Kindern und Jugendlichen beobachtet. Dies ist auch im Landkreis Göppingen festzustellen. Durch die Betriebsuntersagung und den damit deutlich reduzierten Kontakt, der dann nur noch im Rahmen der eventuellen Inanspruchnahme der Notbetreuung besteht, kann das Risiko einer Übertragung zwischen den betreuten Kindern, den Erziehungsberechtigten und dem Personal der Kindertageseinrichtungen und erlaubnispflichtigen Kindertagespflegestellen gesenkt und damit die Weiterverbreitung des Virus vermieden werden.
Die Allgemeinverfügung tritt mit Ablauf des 30. April 2021 außer Kraft.
Das Gesundheitsamt kann diese Allgemeinverfügung zu einem früheren Zeitpunkt aufheben, falls es die Lage zulässt.
Die vollständige Allgemeinverfügung ist ab Freitag, 16.04. unter www.landkreis-goeppingen.de abrufbar.
Notbetreuung bleibt möglich
Ansprechpartnerin
Clarissa Weber
Persönliche Referentin und Pressestelle
E-Mail: pressestelle(@)lkgp.de
Homepage: www.landkreis-goeppingen.de
14.04.2021 - Mühlhausen i.T. - Bürgertestungen
In Kooperation zwischen der Gemeinde Mühlhausen im Täle und der Firma Huber Health Care werden ab dem 14.04.2021 auch in Mühlhausen im Täle Schnelltestungen angeboten. Jeden Mittwoch von 9 bis 11 Uhr und Freitag vom 10 bis 13 Uhr haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich mithilfe eines Antigen-Schnelltests auf Corona testen zu lassen.
„Mit der Huber Health Care haben wir einen Partner an unserer Seite, der aufgrund seiner Erfahrungen und seiner Strukturen maßgeblich dazu beitragen kann, dass sich dezentrale Testungen vor Ort reibungslos umsetzen lassen.“, so Bürgermeister Bernd Schaefer.
Die Huber Health Care ist nicht nur Betreiber diverser Testzentren der Region sowie mobiler Teststationen für Unternehmen, sondern bietet eine eigens entwickelte, volldigitalisierte Testlösung, um den Ablauf auch für Probanden so angenehm und effizient wie möglich zu gestalten. So stehen Testergebnisse in Echtzeit wahlweise per E-Mail oder App zur Verfügung. Entsprechend muss nach dem Test nicht auf das Ergebnis gewartet werden. Die Applikation hat den Vorteil, dass der Proband sein Ergebnis auch ohne Ausdruck stets bei sich trägt – etwa wenn ein Negativtest bspw. für einen Besuch in einem Pflegeheim oder für den Zutritt bei körpernahen Dienstleistungen benötigt wird.
Die Testungen werden im Testzentrum am Firmensitz der Huber Health Care, Industrie- und Businesspark 213, 73347 Mühlhausen durchgeführt. Hierzu stehen ausreichend Parkplätze zur Verfügung. Termine können unter https://portal.huber-health-care.com/signup reserviert werden.
Damit haben beide Partner die Grundlage für die Bürgertestungen in Mühlhausen i.T. und für die Nachbargemeinden geschaffen.
Gerald Römpp von Huber Health Care zeigt sich zufrieden. „Wichtig ist, dass wir mit den Testungen vor Ort beginnen. Wir freuen uns, die Gemeinde mit dem Angebot einer zentralgelegenen Teststation unterstützen zu können. Selbstverständlich ist bei steigender Nachfrage der Ausbau der Testkapazitäten denkbar – insbesondere mit Blick auf die Testzeiten“, so der Vertriebsleiter.
13.04.2021 - Landkreis GP - Weitere Einschränkungen im Landkreis Göppingen
Göppingen, 13. April 2021 –Das Landratsamt Göppingen veröffentlicht am morgigen Mittwoch drei weitere Allgemeinverfügungen zur Eindämmung der Corona-Infektionszahlen im Landkreis, die über die bereits verfügte und ab Mittwoch, 14.04.2021 gültige Ausgangsbeschränkung hinausgehen. Diese Maßnahmen sind nötig, da die Inzidenz im Landkreis weiter steigt und mittlerweile über der Schwelle von 200 pro 100.000 Einwohner liegt. Am heutigen Dienstag meldet das Gesundheitsamt 87 neue Corona-Fälle.
Ab Freitag, 16.04. treten folgende Maßnahmen in Kraft: Es besteht eine Testpflicht im Bereich körpernaher Dienstleistungen. Das bedeuetet, dass Personen, die körpernahe Dienstleistungen wie beispielsweise Friseursalons besuchen, einen negativen PCR Test oder einen negativen Antigen-Schnelltest, die beide nicht älter als 24 Stunden sein dürfen, vorlegen müssen. Auch die in diesem Bereich Beschäftigten müssen einen solchen Test zweimal wöchentlich vorweisen können. Die Testpflicht ist hierbei das mildere Mittel, um eine Schließung von beispielsweise Friseurbetrieben zu verhindern. Des Weiteren muss bei Veranstaltungen von Religions-, Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften die Anzahl der Personen so begrenzt werden, dass sich pro 10m² Fläche des jeweiligen Veranstaltungsraumes nur eine Person aufhält. Bei Veranstaltungen bei Todesfällen im Freien wird die Gesamtanzahl der Teilnehmer auf maximal 50 Personen begrenzt.
Zudem werden - abweichend von der Corona-Verordnung des Landes – die Kontaktbeschränkungen weiter verschärft. Ab Freitag, 16. April, dürfen sich nur noch Personen eines Haushaltes mit einer weiteren Person treffen, insgesamt aber nicht mit mehr als fünf Personen. Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit und Paare, die nicht zusammenleben, gelten als ein Haushalt.
“Mir ist bewusst, dass diese Maßnahmen weitere herbe Einschränkungen für die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis bedeuten. Wir haben diese Entscheidung sorgfältig abgewogen und vor dem Hintergrund der immer kritischer werdenden Situation auf den Intensivstationen sowie zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung getroffen. Ich bitte alle Bürgerinnen und Bürger eindringlich, sich an die Maßnahmen zu halten.”, so Landrat Edgar Wolff. Die Ansteckungen fänden derzeit insbesondere im Bereich von Familien und privaten Treffen statt. In diesen Fällen werde oft der Mindestabstand nicht eingehalten und es gäbe keine Hygienekonzepte. Daher habe man in diesem Bereich weitergehende Maßnahmen ergreifen müssen, so Wolff.
Die vollständigen Allgemeinverfügungen sind ab Mittwoch, 14.04. unter www.landkreis-goeppingen.de abrufbar.
Ansprechpartnerin
Clarissa Weber
Persönliche Referentin und Pressestelle
E-Mail: pressestelle(@)lkgp.de
Homepage: www.landkreis-goeppingen.de
12.04.2021 - Landkreis GP - Ausgangsbeschränkungen ab Mittwoch 14.04.2021
Göppingen, 12. April 2021 –Das Landratsamt Göppingen hat am heutigen Montag eine Allgemeinverfügung über eine nächtliche Ausgangsbeschränkung im Landkreis Göppingen erlassen und im Rahmen einer Notbekanntmachung auf seiner Homepage veröffentlicht. Die Verfügung gilt am zweiten Werktag nach ihrer Veröffentlichung als bekanntgegeben und wird damit am Mittwoch, 14.04.2021 um 0:00 Uhr wirksam.
Anlass hierfür ist die besorgniserregende Ausbreitung des Coronavirus im Landkreis, welche einen kritischen Stand erreicht hat. Die Entwicklung der 7-Tage-Inzidenz in den letzten Tagen und Wochen zeigt, dass die bislang getroffenen Maßnahmen nicht ausreichend sind, um die Fallzahlen einzudämmen. Während die Inzidenz am 7. April noch bei 110,0 lag, stieg sie innerhalb von zwei Tagen auf 156,5 und erreichte am 11. April einen Wert von 197,2. Auch die Kapazitäten zur Betreuung der COVID-Patienten an den beiden Standorten der ALB FILS KLINIKEN sind aktuell an ihren Grenzen.
Das Gesundheitsamt geht aufgrund des diffusen Infektionsgeschehens von einer nicht unerheblichen Zahl von Infektionen im privaten Bereich aus. Durch die Ausgangsbeschränkung soll die Mobilität und die nicht essentiell notwendigen Kontakte am späten Abend und in der Nacht beschränkt werden. “Der sprunghafte Anstieg der Fallzahlen sowie die massive Auslastung der Kliniken machen diesen schwerwiegenden Schritt notwendig. Ausgangsbeschränkungen zielen auf die Begrenzung privater Kontakte und sind deshalb besonders bei einem diffusen Infektionsgeschehen wirksam. Hier bitte ich nochmals ausdrücklich die Bevölkerung im Landkreis, sich an die Maßnahmen zu halten. Nur dann können diese Maßnahmen zu einer Verbesserung der Lage führen und damit auch wieder eine Rücknahmne der Einschränkungen ermöglichen. Jede und jeder Einzelne muss dringend alle nicht notwendigen Kontakte unterlassen”, so Landrat Edgar Wolff.
Nach dieser Allgemeinverfügung dürfen sich Personen im Landkreis Göppingen zwischen 21 und 5 Uhr nur aus triftigen Gründen außerhalb ihrer Wohnung oder sonstigen Unterkünften aufhalten. Triftige Gründe sind beispielsweise der Besuch von Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Inanspruchnahme medizinischer Leistungen oder die Ausübung beruflicher Tätigkeiten. Nähere Informationen zu den Außnahmen finden Sie im vollständigen Text der Bekanntmachung unter www.landkreis-goeppingen.de. Die Allgemeinverfügung ist zunächst befristet bis zum 19. April und kann verlängert werden. Auch in den Landkreisen Ludwigsburg, Esslingen, dem Rems-Murr Kreis und dem Ostalbkreis gelten ab Mittwoch nächtliche Ausgangssperren, wie in einer gemeinsamen Pressemitteilung bekannt gegeben wurde.
Weitergehende Maßnahmen über die Ausgangsbeschränkung hinaus werden derzeit geprüft.
Ansprechpartnerin
Clarissa Weber
Persönliche Referentin und Pressestelle
E-Mail: pressestelle(@)lkgp.de
Homepage: www.landkreis-goeppingen.de
25.03.2021 - Mühlhausen i.T. - Corona-Schnelltestaktion vor Ostern
(Achtung: Aktion beentet!)
Am kommenden Mittwoch, 31.03.2021, wird der DRK Ortsverein Geislingen-Oberes Filstal, eine Corona-Schnelltestaktion vor den Osterfeiertagen, in der Gemeindehalle Mühlhausen durchführen. Im Zeitraum von 16:30 bis 19 Uhr, können sich alle interessierten Bürgerinnen und Bürger aus den Gemeinden Wiesensteig und Mühlhausen per Antigen-Schnelltest kostenlos auf das Coronavirus testen lassen. Um die Wartezeit so kurz wie möglich zu halten und große Ansammlungen vor Ort zu vermeiden, ist eine vorherige Anmeldung nötig.
Diese kann telefonisch (Montag bis Donnerstag von 9 bis 16 Uhr und am Freitag von 9 bis 14 Uhr) unter Telefonnummer: 07161/67 39-0 oder
online über die Website schnelltest.drk-geislingen.de beziehungsweise den QR Code erfolgen.
Die Ausgabe des Testergebnisses erfolgt per E-Mail sowie online mit einer individuellen Identifikationsnummer oder auf Nachfrage auch schriftlich nach 15 Minuten Wartezeit vor Ort.
Des Weiteren können über die zuvor genannten Anmeldemöglichkeiten auch Termine in den regelmäßig geöffneten Teststellen des DRK im Kreis Göppingen gebucht werden.
Gemeindehalle
Gosbacher Straße 16
73347 Mühlhausen im Täle
(ausreichend Parkplätze vorhanden)