Aktuelles: Gemeinde Mühlhausen

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Betretungsverbot Landwirtschaftlich genutzter Flächen

Autor: Mühlhausen im Täle
Artikel vom 28.04.2023

Es ist wieder soweit, der Frühling hält Einzug und die Natur erwacht. Somit ist auch wieder die Zeit gekommen, dass Äcker bestellt und Futter- sowie Mähwiesen entsprechend genutzt werden.

Nach den Vorschriften des LAndesnaturschutzgesetzes dürfen landwirtschaftlich genutzte Flächen während der Nutzungszeit nicht betreten werden. Nutzzeit ist der Zeitraum zwischen Saat und Ernte, bei Grünland ide Zeit des Aufwuchses und der Beweidung - also der Zeitraum zwischen Anfang März und Ende Oktober. Dieses Betretungsverbot gilt auch für Hunde. Bleiben Sie daher mit Ihrem Hund auf den Wegen und lassen Sie ihn am Besten angeleint.

Auf heimischen Äckern produzieren die Bauern neben Getreide auch hochwertige Lebensmittel wie Salat, Obst und Gemüse, das direkt vom Feld in die Ladentheke kommt. Hundehalter sind aufgefordert, ihre Tiere von diesen Flächen fern zu halten und dort abgelegten Hundekot gleich zu entfernen. Ansonsten kann das Ernetgut vom Kot verunreinigt werden. Das ist sehr unappetitlich, gesundheitsgefährdend und ein Ärgernis für Verbraucher wie Landwirte gleichermaßen.

Auf Wiesen wächst Futter für Rinder, Schafe, Pferde und Ziegen. Die Verunreinigung von Grünland durch Abfall, Hundekot oder Zigarettenkippen kann eine große Gefahr für die Gesundheit von Nutztieren darstellen. Vor allem für trächtige Rinder kann die Aufnahme von verunreinigtem Futter zu schweren Erkrankungen führen.

Selbstverständlich sollte auch sein: Wer die freie Landschaft betritt, ist verpflichtet,von ihm abgelegte Abfälle oder die Hinterlassenschaften seines Hundes wieder aufzunehmenund ordnungsgemäß zu entsorgen. Hierzu gehört auch, dass die Kotbeutel nicht in der Natur angehäuft werden, sondern im nächsten Mülleimer oder zuhause entsorgt werden!