Hauptbereich
(Wasserversorgungssatzung) Öffentliche Bekanntmachung der Änderung
(Wasserversorgungssatzung)
Aufgrund der §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg(GemO) in Verbindung mit den §§ 2 , 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat am 12. Dezember 2022 folgende Satzung zur Änderungen Wasserversorgungssatzung einschließlich nachfolgenden Änderungen beschlossen:
Artikel 1 - § 43 Absatz 1 erhält folgende neue Fassung:
§ 43 Verbrauchsgebühren
(1) Die Verbrauchsgebühr wird nach der gemessenen Wassermenge berechnet. Die Verbrauchsgebühr beträgt 3,10 €/m³.
Artikel 2 Inkrafttreten
Die Satzungsänderung tritt am 01.01.2023 in Kraft.
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Mühlhausen i.T. geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Mühlhausen im Täle, 13.12.2022
gez.
Bernd Schaefer
(Bürgermeister)