Hauptbereich
Einschränkungen zu Silvester
Corona bedingte Einschränkungen wirken sich auch auf Silvester und Neujahr aus. Dabei gelten aktuell immer noch die Regelungen der "Alarmstufe II". Es gilt, die Vorgaben zwingend zu beachten:
Silvesterpartys
Es können private Zusammenkünfte stattfinden. Jedoch gelten hier Einschränkungen. Für geimpfte und genesene Personen gilt:
- 10 Personen in Innenräumen
- 50 Personen im Freien
Bei Treffen, an denen mindestens eine ungeimpfte Person teilnimmt, darf nur ein Haushalt mit zwei Personen aus einem weiteren Haushalt zusammenkommen. Allgemein gilt: Kinder und Jugendliche bis einschließlich 13 Jahre werden unabhängig ihres Impfstatus in keiner Konstellation mitgezählt.
Feuerwerk
Auch dieses Jahr ist der Verkauf von Pyrotechnik bestimmter Klassen verboten. Das heißt aber nicht, dass ein privates Feuerwerk grundsätzlich verboten ist. Wer noch im Besitz von zugelassenen Feuerwerkskörpern ist, der kann diese auch verbrauchen, wobei grundsätzlich abgeraten wird, alte und womögilch nicht fachgerecht gelagerte Feuerwerkskörper zu zünden.
Das Land hat den Kommunen die Möglichkeit gegeben, für bestimmte Plätze im Ort ein "Böllerverbot" auszusprechen. Darauf hat die Gemeinde Mühlhausen i.T. jedoch verzichtet. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die geltenden Kontaktbeschränkungen trotz allem zwingend einzuhalten sind.
Gastronomie
In der Nacht von Silvester auf Neujahr müssen die Gaststätten und Restaurants erst um 01:00 Uhr schließen.
Für private Zusammenkünfte in gastronomischen Betrieben gelten die Regelungen der privaten Kontaktbeschränkungen.