Aktuelles: Gemeinde Mühlhausen

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Änderung der gemeindlichen Hauptsatzung

Autor: Mühlhausen im Täle
Artikel vom 19.05.2021

Die Gemeindeordnung BW wurde im Mai 2020 geändert, um Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit im Sitzungsraum durchführen zu können. Hierzu wurde der § 37a GemO eingefügt,  Dafür ist allerdings die Änderung der gemeindlichen Hauptsatzung erforderlich. Hierauf hatte sich der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 25. Januar 2021 verständigt und die Verwaltung darum gebeten, die Änderung dementsprechend vorzubereiten.

Um die Möglichkeit für Videositzungen (Online-Sitzung) zu schaffen, wurde nun ein weiterer Paragraph in die Hauptsatzung eingefügt. Der Formulierungsvorschlag des Gemeindetags BW, wurde dementsprechend übernommen.

§ 1a
Der Bürgermeister kann Sitzungen des Gemeinderats ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum in Form von Videokonferenzen einberufen. Die Voraussetzungen für die Einberufung und die Durchführung dieser Sitzungen richtet sich nach den Bestimmungen des § 37a Abs. 1 und 2 Gemeindeordnung. Für Sitzungen von beratenden sowie beschließenden Ausschüssen des Gemeinderats gelten diese Regelungen entsprechend.

Download:
Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 17.05.2021 (PDF-Datei)

Die öffentliche Bekanntmachung der Änderungsssatzung erfolgt im Mitteilungsblatt Oberer-Fils-Bote am Fr. 21.05.2021