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Beteiligung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kreuzäcker II, 4. Änderung“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan
Beteiligung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kreuzäcker II, 4. Änderung“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan
AUSLEGUNG BEENDET - Bekanntmachung
Der Gemeinderat der Gemeinde Mühlhausen im Täle hat am 27. Juli 2020 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Kreuzäcker II, 4. Änderung“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan und den Entwurf der zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Für den Geltungsbereich ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplanes vom Büro mquadrat vom 27.07.2020 maßgebend. Der Planbereich ergibt sich aus nachfolgendem Kartenausschnitt:
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgestellt.
Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB)
Eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit findet, entsprechend des § 13a BauGB, nicht statt.
Der Entwurf des Bebauungsplans, Zeichnerischer Teil einschließlich Textteil und Begründung sowie die Vorhaben- und Erschließungspläne und die Artenschutz-Voruntersuchung werden vom
- Montag, 10. August 2020 bis einschließlich Freitag, 18. September 2020
im Rathaus Mühlhausen i.T., Gosbacher Straße 16, 73347 Mühlhausen im Täle zu den üblichen Dienstzeiten öffentlich ausgelegt. Die Öffentlichkeit kann sich in diesem Zeitraum über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und innerhalb der genannten Frist zur Planung äußern. Aufgrund der Regelungen zur Corona-Thematik empfehlen wir, einen Termin zu vereinbaren.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen stehen darüber hinaus ab dem 10.08.2020 auch unter www.m-quadrat.cc/downloads.php zum Download bereit.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4a Abs. 6 BauGB).
Mühlhausen, den 28. Juli 2020
Bernd Schaefer
Bürgermeister
Dateien herunterladen:
Hier können Sie die Informationen als PDF-Datei herunterladen:
Lageplan (PDF-Datei)
Textteil (PDF-Datei)
Begründung (PDF-Datei)
Artenschutz (PDF-Datei)