Hauptbereich
Bebauungsplan Kreuzäcker II - Gemeinderat beschließt Änderungsverfahren
Der Bebauungsplan Kreuzäcker II wird mit einer 3. und 4. Änderung sowie einer "Erweiterung" auf einen aktuellen, zeitgemäßen Stand gebracht. Hierzu hatte der Gemeinderat in seiner Sitzung vom Montag, 23. September 2019 die Aufstellung von drei in sich getrennten Bauleitverfahren beschlossen:
Aufstellung des Bebauungsplanes „Kreuzäcker II, 3. Änderung“
Sachverhalt
Der Gemeinderat der Gemeinde Mühlhausen im Täle hat am 23.09.2019 in öffentlicher Sitzung den am 14.05.2018 gefassten Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Kreuzäcker II, 3. Änderung und Erweiterung“ aufgehoben.
Im Anschluss daran hat der Gemeinderat aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes „Kreuzäcker II, 3. Änderung und die Aufstellung der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften nach § 74 Landesbauordnung (LBO) zum Bebauungsplan beschlossen.
Für den Geltungsbereich ist der Lageplan zum Aufstellungsbeschluss vom Büro mquadrat vom 23.09.2019 maßgebend.
Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für…die weitere städtebauliche Entwicklung des Gebietes sowie deren Steuerung geschaffen werden.
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und ohne Umweltbericht aufgestellt.
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Kreuzäcker II, 4. Änderung“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan
Sachverhalt
Der Gemeinderat der Gemeinde Mühlhausen im Täle hat am 23.09.2019 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 12 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Kreuzäcker II, 4. Änderung“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan und die Aufstellung der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften nach § 74 Landesbauordnung (LBO) zum Bebauungsplan beschlossen.
Für den Geltungsbereich ist der Lageplan zum Aufstellungsbeschluss vom Büro mquadrat vom 23.09.2019 maßgebend.
Ziele und Zwecke der Planung
Auf dem Grundstück sollen durch einen Investor 3 Mehrfamilienhäuser mit ca. 23 Wohneinheiten zur Deckung des mittelfristigen Bedarfs an Wohnungen in der Gemeinde errichtet werden.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bebauung des Grundstückes geschafften werden.
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und ohne Umweltbericht aufgestellt.
Aufstellung des Bebauungsplanes „Kreuzäcker II - Erweiterung“
Sachverhalt
Der Gemeinderat der Gemeinde Mühlhausen im Täle hat am 23.09.2019 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes „Kreuzäcker II - Erweiterung“ und die Aufstellung der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften nach § 74 Landesbauordnung (LBO) zum Bebauungsplan beschlossen.
Für den Geltungsbereich ist der Lageplan zum Aufstellungsbeschluss vom Büro mquadrat vom 23.09.2019 maßgebend.
Ziele und Zwecke der Planung
Zwischen den Gebäuden Kreuzäckerstraße 28 und 46 befindet sich ein bislang unbebauter Bereich, welcher eine deutliche Lücke in der ansonsten geschlossenen Bebauung auf der Nordseite der Kreuzäckerstraße bildet. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Bebauung geschafften werden.
Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren nach § 13b BauGB
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13b i.V.m. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und ohne Umweltbericht aufgestellt.