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Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024-2028
Im Jahr 2023 finden in Baden-Württemberg die Wahlen der Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028 statt. Die schöffenrichterliche Tätigkeit ist eine verantwortungsvolle und besonders bedeutsame ehrenamtliche Tätigkeit in unserer Gesellschaft. Schöffinnen und Schöffen haben im Rahmen dieser Tätigkeit die Möglichkeit, ihre Wertungen, ihre Lebens- und Berufserfahrung in die Entscheidungen der Gerichte einzubringen.
Wer das Schöffenamt ausüben will, muss sich rechtzeitig bei seiner Wohnort-Gemeinde bewerben. Melden können sich deutsche Bürgerinnen und Bürger, die am 1. Januar 2024 das 25. Lebensjahr vollendet haben und nicht älter als 69 Jahre sind. Personen, die z. B. aus gesundheitlichen Gründen für das Amt nicht geeignet sind, die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen oder in Vermögensverfall geraten sind, sollen nicht zum Schöffenamt berufen werden. Ausgeschlossen sind außerdem Personen, denen ein Gericht die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter aberkannt hat oder die wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind.
Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen müssen ihre Bewerbung direkt an das Kreisjugendamt Göppingen richten.
Interessenten für das Schöffenamt in Erwachsenenstrafsachen melden sich bitte bei der Gemeindeverwaltung, bei Frau Mirjam Grözinger unter Tel. 07335-9601-11 oder E-Mail buergerbuero@muehlhausen-taele.de. Bitte reichen Sie bei Interesse das Bewerbungsformular ein.
Hier steht Ihnen das Bewerbungsformular zum Download zur Verfügung und kann digital ausgefült werden:
"Formular zur Aufnahme in die Schöffen-Vorschlagsliste" (PDF-Datei) (PDF-Datei)