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Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 09.09.2024

icon.crdate20.09.2024

Mühlhausen i.T. - Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 09. September 2024 Der Vorsitzende begrüßte zur Sitzung das vollzählige Gremium des

Der Vorsitzende begrüßte zur Sitzung das vollzählige Gremium des Gemeinderats. Zudem ist Herrn Ralf Heisele von der Geislinger Zeitung anwesend. Herr Pöhler vom Kompetenzzentrum Nachhaltige Energie (KNE) war als Sachverständiger für die Tagesordnungspunkte 2 sowie 3 geladen. Die Sitzung verfolgten eine Zuhörerin und ein Zuhörer.

 

1. Bekanntgabe der Niederschrift zur öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 22.07.2024

Die Niederschrift zur öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 22.07.2024 wurde durch Bürgermeister Bernd Schaefer bekanntgegeben und durch die Gemeinderäte in der Sitzung bestätigt.

 

2. Erneuerung der Heizungsanlage für das Rathaus, Grundschule und Gemeindehalle

Der Gemeinderat der Gemeinde Mühlhausen im Täle hat in seiner Sitzung vom 18.03.2024 beschlossen, die Heizungsanlage im Keller des Rathauses zu erneuern. Dies unter anderem auch deshalb, weil ein Heizkessel irreparabel ausgefallen ist. Die Planungen sind abgeschlossen und das Vergabeverfahren nach VOB/A wurde durchgeführt. Die Firma Keratec-Weber GmbH hat mit einem Angebotspreis in Höhe von 184.097,17 Euro das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Der zweite Anbieter, die Firma Steck & Partner, kam nicht an dieses Angebot heran.

Zu den Kosten der eigentlichen Heizungsanlage kommen noch „Nebenkosten“ dazu, wie z. B. Architektenleistung für das hierfür notwendige Baugesuch, Umbauarbeiten im Heizungskeller aufgrund des erforderlichen Brandschutzes und zur Herstellung eines Fundaments.

Mit Blick auf diese Kosten ist mit einem Zuschuss in Höhe von ca. 64.000 € zu rechnen. Hinweis: Für die Maßnahme sind im kommunalen Haushalt 2024 Finanzmittel in Höhe von 200.000 Euro eingestellt. Für den Kostenanteil der Gemeindehalle kann Vorsteuer geltend gemacht werden, so dass der Planansatz eingehalten wird. Herr Pöhler vom Steinbeis-Kompetenzzentrum Nachhaltige Energie – KNE war in der Sitzung anwesend und konnte die Maßnahme vorstellen. Er erläuterte anhand einer Präsentation die Planungen für eine neue Heizungsanlage im Keller des Rathauses.

Die Gemeinderäte erhielten während des Vortrags die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Sämtliche Fragen wurden von Herrn Pöhler sowie vom Vorsitzenden zur Zufriedenheit der Gremiumsmitglieder beantwortet. Insbesondere die Zusammensetzung der „Nebenkosten“ sowie das geplante Pelletlager sind von Interesse. Zwar überschneiden sich die Themen zum Heizungseinbau mit den Themen PV-Anlage sowie dem Blackout-Konzept der Gemeinde, trotzdem wurde das Vorhaben sehr eindrücklich und umfänglich vorgestellt.

Bürgermeister Bernd Schaefer ging noch auf die anstehende Vergabe ein. Der Gemeinderat kam hierzu zu einem regen Austausch. Nachdem keine weiteren Fragen vorlagen, nahm der Gemeinderat die Ausführungen zur Kenntnis und beschloss, dass die Firma Keratec-Weber GmbH nach erfolgter Ausschreibung gemäß vorliegendem Angebot den Zuschlag zum Abbau einer bestehenden Gasheizung und Installation einer neuen Biomasse-Anlage (Pellet) zu einem Angebotspreis in Höhe von 184.097,17 Euro erhält.

 

3. Nachhaltige Energieversorgung für öffentliche Gebäude – Sachstandsbericht zu den Planungen und zur Ausschreibung von Photovoltaik für die gemeindlichen Gebäude

In seiner Sitzung vom 18.03.2024 hat der Gemeinderat der Gemeinde Mühlhausen im Täle beschlossen, auf die Dächer der kommunalen Gebäude rund um die Gosbacher Straße Photovoltaikanlagen zu installieren. In dieser Sitzung wurde eine maximal auslastende Belegung der Dächer vorgestellt. Die Planungen zur Umsetzung sind vorangeschritten. Technische Gespräche mit dem regionalen Energieunternehmer zum Anschluss der PV-Anlagen wurden geführt.

Das Projekt steht kurz vor der Ausschreibung und geht demnächst in die nächste Phase. Mit den Planungen wurde das Steinbeis-Kompetenzzentrum Nachhaltige Energie – KNE beauftragt. Herr Heinz Pöhler von diesem beauftragten Kompetenzzentrum war zu dieser Sitzung anwesend und berichtete über den aktuellen Sachstand. Insbesondere die Zusammenhänge zwischen dem Eigenstromverbrauch, erforderlichen Energieeinsparungen nach dem Klimaschutzgesetz sowie der Einbeziehung eines funktionierenden Notstromkonzepts für Feuerwehr und Gemeindeverwaltung machen die Maßnahme sehr komplex. Auch die Größe der geplanten Anlage ist mit dem regionalen Energieunternehmen abzusprechen, insbesondere durch die Einspeisung ins öffentliche Stromnetz ist zu berücksichtigen. Der Gemeinderat nahm die Ausführungen zur Kenntnis. Ein endgültiges Leistungsverzeichnis wird aktuell vorbereitet.

 

4. Bauangelegenheiten

 

4.1. Umbau des Untergeschosses und Aufstellung von zwei Gerätehäusern, Rathaus Gosbacher Straße 16, Flst. 42/1

Für den Einbau einer neuen Heizungsanlage im Untergeschoss des Rathauses ist ein Umbau erforderlich, sowie die Aufstellung von zwei Gerätehäusern für die Lagerung der Pellets. Aus diesem Grund musste ein Bauantrag gestellt werden. Dieser wurde am 30.07.2024 beim Bauamt des Landratsamtes Göppingen eingereicht und liegt nun dem Gemeinderat zur Abgabe einer Stellungnahme bzw. zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens vor. Für den Bereich des Flst. 42/1 gibt es keinen rechtsverbindlichen Bebauungsplan und vom Ortsbauplan aus dem Jahre 1870 mit genehmigter Baulinienfestlegung vom 04.04.1938 ist der heutige Standort des Rathauses/Schule mit Gemeindehalle nicht erfasst. Somit beurteilt sich das Bauvorhaben nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB). Die beiden geplanten Gerätehäuser stehen im Einklang mit dem § 34 Abs. 1 BauGB und sind aus Sicht der Verwaltung als unbedenklich einzustufen. Der Mindestgrenzabstand zu Flst. 65 mit 2,50 m ist auch eingehalten. Der Gemeinderat beschloss, keine Einwände gegen das Bauvorhaben zu erheben und erteilte das Einvernehmen.

 

4.2. Nutzungsänderung: Wohnung zur Garage, Mühlenweg 9, Flst. 87/1

Der Antragsteller hat beim Bauamt des Landratsamtes Göppingen eine Nutzungsänderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 52 Landesbauordnung (LBO) gestellt. Aus der kleinen Wohnung für den Wasserwärter der Pumpstation der Wasserversorgung soll eine Garage entstehen. Ergänzt werden soll des Weiteren ein Pultdach für eine Photovoltaikanlage. Für den fraglichen Bereich gibt es keinen rechtsverbindlichen Bebauungsplan. Somit richtet sich das Vorhaben nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB). Die Nutzungsänderung im Gebäude tangiert das Ortsbild nicht und in direkter Nachbarschaft, auf dem Wasserwerk selbst, gibt es auch schon eine Photovoltaikanlage. Das aufzubringende Pultdach steht im Einklang mit dem Ortsbild. Der Gemeinderat nahm die Planungen zur Kenntnis und beschloss, keine Einwendungen gegen das Bauvorhaben zu erheben. Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt. Soweit im Zuge des Genehmigungsverfahrens wasserrechtliche Ausnahmen zu erteilen sind, wurde diesen ebenfalls zugestimmt.

 

4.3. Errichtung eines E-Ladeparks, Industriestraße, Teilfläche von Flst. 409

Der Verwaltung liegt der o. g. Bauantrag der Firma Stark-Energy aus Frankfurt am Main vor. Der Antragsteller beabsichtigt, auf einer Teilfläche des Flst. 409 in der Industriestraße einen E-Ladepark mit 8 Ladeplätzen incl. Trafohaus in der Industriestraße zu errichten.

Der Vorsitzende erläuterte zu diesem Tagesordnungspunkt das Vorhaben im Detail. Er beantwortete die Fragen des Gremiums. Zum Bauvorhaben wurden ergänzend noch zwei wesentliche Anregungen vorgebracht: Es wurde angeregt, dass der Investor eine Toilette ergänzen solle. Zudem wurde vorgeschlagen, dass eine Anlage von Hecken und Bäumen erfolgen soll. Bürgermeister Bernd Schaefer ergänzt, dass dies angeregt werden könne, insbesondere die Anlage einer WC-Anlage jedoch nicht erzwungen werden kann. Trotzdem wird dies im Zusammenhang mit einer Stellungnahme der Gemeinde übermittelt. Im Weiteren wäre dies dann im Dialog mit dem Investor zu klären. Deshalb beschloss der Gemeinderat nach kurzem Austausch einstimmig, das baurechtliche Einvernehmen zu erteilen. Der Gemeinderat bittet trotzdem zu prüfen, ob es möglich ist, das Vorhaben um eine Toilettenanlage zu ergänzen. Der Gemeinderat empfiehlt, zudem Bäume und Heckenstrukturen mit anzulegen – zum einen soll dies einer Beschattung dienlich sein, zum anderen dies zur Schaffung insekten- und tierfreundlicher Strukturen.

 

4.4. Bekanntgabe einer Baugenehmigung - Errichtung eines Elekroladehubs für Elektrofahrzeuge mit 8 Ladesäulen und 16 Stellplätzen, davon 4 überdacht, eines WCs und Aufstellung eines Trafos, Filsaue 4, Flst. 1413

Mit Bescheid wurde vom Bauamt des Landratsamtes Göppingen die Baugenehmigung für das o. g. Bauvorhaben erteilt.

 

4.5. Bekanntgabe einer Baugenehmigung, Neubau eines Büro- und Produktionsgebäudes, Filsaue 2/1, Flst. 1415/1

Mit Bescheid wurde vom Bauamt des Landratsamtes Göppingen die Baugenehmigung für das o. g. Bauvorhaben erteilt.

 

5. Annahme einer Spende des Obst- und Gartenbauvereins Mühlhausen im Täle

Der Obst- und Gartenbauverein Mühlhausen im Täle spendete der Gemeinde einen Betrag von 300,00 € für die Familienfreizeit in der Partnergemeinde Geierswalde. Zahlreiche Familien aus Mühlhausen im Täle nahmen dieses Jahr daran teil. Gemeinderat Tobias Fischer war als Vorsitzender des Obst- und Gartenbauvereins (Spendengeber) gem. § 18 Abs. 2 Nr. 4 Gemeindeordnung BW befangen und nahm an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.

Der Gemeinderat nahm die Spende einstimmig an und bestätigt die Zweckbindung. Die Gemeinde Mühlhausen im Täle bedankt sich beim Obst- und Gartenbauverein für die großzügige Gabe.

 

6. Bekanntgaben

 

6.1. Verlängerung der Verkehrsrechtlichen Anordnung zur Sperrung der Autobahnauffahrt 59 (Mühlhausen) in Fahrrichtung Ulm

Bürgermeister Bernd Schaefer gibt bekannt, dass die aktuell bestehende Sperrung der AS Mühlhausen noch bis Dezember 2024 andauern wird. Die Verkehrssicherung und Umleitung, wie bisher angeordnet, wird bis dahin dauerhaft bestehen. Zwischen samstags um 12:00 Uhr und montags um 05:00 Uhr (bis 09.09.2024) wird die Rampe geöffnet.

 

6.2. Vollsperrung der AS 59 Mühlhausen in den Nachtstunden von Sonntag, 15.09. bis Montag, 16.09. 2024

Der Vorsitzende informierte über die in der Zwischenzeit erfolgte nächtliche Sperrung des Autobahnzubringers AS Mühlhausen.

 

6.3. Sperrung der Neidlinger Steige in Wiesensteig – Umleitungsverkehr über Gruibingen u. Mühlhausen i. T.

Die Neidlinger Steige in Wiesensteig soll zum Zwecke einer Hangsicherung gesperrt werden. Aus diesem Grund fand am 09.08.2024 eine Verkehrsbesprechung statt. Die Gemeinde Mühlhausen im Täle war vertreten durch Gemeinderat Tobias Fischer. Die Steige soll voraussichtlich ab dem 14.10.2024 voll gesperrt werden. Die Umleitung soll über die Gemeinde Mühlhausen i. T. und Gruibingen führen, was ggf. zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen auf der L1200, der B466 und der L1217 führen wird.

 

6.4. Austausch der Bürofenster im Rathaus vollzogen

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 29.04.2024 dem Austausch der Bürofenster im Rathaus zugestimmt. Den Auftrag erhielt die Schreinerei Oberdorfer. Der Austausch ist in der Zwischenzeit erfolgt. Die Fenster sind nun eingebaut. Die Schlussrechnung liegt vor und beträgt 11.050,58 €.

 

6.5. Sanierung Asphaltfläche Eselhöfe abgeschlossen

Die beauftragte Firma Hannes Stöhle GmbH hat die Teilfläche rund um den Kreuzungsbereich Eselhöfe 3 und 4 abgeschlossen. Der Unterbau wurde verbessert und die Tragschicht mit einer Fläche von ca. 200 m² erneuert. Das Bankett wurde angepasst. Die Reparatur der Schlaglöcher in der Eselsteige wurde in der Zwischenzeit ebenfalls umgesetzt.

 

6.6. Ergebnis der Bevölkerungserhebung Zensus 2022 für Mühlhausen im Täle

Entsprechend dem veröffentlichten Ergebnis der Erhebungen nach dem Zensus 2022 wird festgestellt, dass die Gemeinde in absoluten Zahlen 12 Einwohner weniger zu verzeichnen hat, als in der Bevölkerungsfortschreibung erhoben wurde. Dies entspricht einem Anteil von 1,1 %. Die Einwohnerzahlen werden rückwirkend zum 30.06.2022 angepasst.

 

6.7. Hauptübung der Freiwilligen Feuerwehr Mühlhausen i. T. am Samstag, 14. September 2024

Bürgermeister Bernd Schaefer lud die Gemeinderäte, aber auch die Bürgerschaft zur diesjährigen Hauptübung ein. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Berichts fand die Übung bereits statt. Ein herzliches Dankeschön an die zahlreichen Zuschauer.

 

6.8. Duschelemente im Duschraum 2 der Gemeindehalle erneuert

Mit den Firmen R. Roidl aus Gosbach, der Firma Fliesen Schweizer und der Firma Lehner wurde der Duschraum 2 unserer Gemeindehalle umgebaut. In diesem Zuge wurden neue Duschelemente installiert. Diese sind nun an der Wand angebracht. Technisch bieten die neuen Duschen den Vorteil, dass diese selbstspülend sind. Für hygienisch einwandfreies Trinkwasser ist eine längere Stagnation des Wasserflusses in den Leitungen zu vermeiden. Ist die regelmäßige Nutzung nicht gewährleistet, schafft eine Stagnationsspülung Abhilfe, dadurch, dass alle 24 Stunden für ca. 30 Sekunden automatisch gespült wird und so für den Wasseraustausch gesorgt wird.

 

7. Bürgerfragen

Die Bürgerschaft hat zu diesem Tagesordnungspunkt die Möglichkeit, direkt Fragen zu einzelnen Vorgängen und Gegebenheiten zu stellen.

 

7.1. Entwässerungsgraben entlang des Feldweges Warmen

Von einer Zuhörerin wird auf den Entwässerungsgraben am neu hergerichteten Feldweg im Warmen hingewiesen. Dieser sei voll mit Baumaterial und Schotter. Ebenso sei eine quer unter dem Weg verlaufende Verrohrung defekt. Der Vorsitzende sagt zu, dies gemeinsam mit dem Bauhof zu klären.

 

7.2. Ampelsteuerung am Autobahnzubringer bei Stau

Die gleiche Zuhörerin fragt nach Möglichkeiten einer Ampelsteuerung bei Staulagen auf der A8. Bürgermeister Bernd Schaefer erläutert die gegebene Systematik und die heute schon möglichen Varianten. Gemeinderat Tobias Fischer bestätigt die Ausführungen und ergänzt diese mit weiteren ihm, als Polizeibeamten, vorliegenden Informationen.

 

8. Sonstiges/Anfragen

8.1. Hundeauslaufplatz an der Grünfläche/Spielplatz am Rathaus

Ein Gemeinderat sprach an, dass es vermehrt dazu kommt, dass Hundebesitzer ihren Vierbeiner auf der Grünfläche beim Spielplatz Rathaus freien Auslauf gewähren und/oder die Hunde dort ihre Notdurft verrichten und die Besitzer den Kot nicht mehr aufräumen. Sicher betrifft dies nur die geringste Anzahl der Hundebesitzer, möglicherweise sogar auch Durchreisende, welche dort den Bereich als Aufenthaltsplatz nutzen. Trotzdem möchte die Gemeinde hierzu sensibilisieren und bittet um Rücksicht und um das Entfernen von Hundekot ihrer Tiere.