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Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 03. Juni 2024

icon.crdate07.06.2024

Mühlhausen i.T. - Kurzbericht zur GR-Sitzung am 03. Juni 2024

Der Vorsitzende begrüßte zur Sitzung die anwesenden Mitglieder des Gemeinderats sowie Frau Tina Weber – Rektorin der Grundschule Mühlhausen i. T. – für den Tagesordnungspunkt 2 sowie Frau Jana Horlacher-Schulze als Schriftführerin. Vertreter der Presse war nicht anwesend. An Zuhörern gab es eine Person.

Bürgermeister Bernd Schaefer eröffnete die letzte Gemeinderatssitzung mit der derzeitigen Besetzung des Gremiums. Er bezog sich hier auf die bevorstehenden Neuwahlen am 09.06.2024 und läutete das Ende dieser Wahlperiode sozusagen ein.

Des Weiteren ging er kurz auf das Hochwasser am vergangenen Wochenende 31.05. bis 03.06.2024 ein. Er lobte unsere sehr gut organisierte Freiwillige Feuerwehr. Diese hatte sich nach dem Hochwasser 2013 auf solch eine erneute Katastrophe vorbereitet und konnte so mit ihrem erworbenen Wissen und zusätzlich angeschafftem Material die Bevölkerung optimal unterstützen. Der Einsatzkraft der Kameradinnen und Kameraden ist es zu verdanken, dass die Krisensituation hervorragend gemeistert werden konnte.

TOP 01 – Bekanntgabe der Sitzungsniederschrift zur letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 29.04.2024

Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 29. April 2024 wurde bekannt gegeben und vom Gremium bestätigt.

TOP 02 – Ganztagesbetreuung an der Grundschule Mühlhausen ab dem Schuljahr 2025/2026

- Grundsatzbeschluss

Grundlage der Überlegungen für eine Ganztagesschule an unserer Grundschule ist das „Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter“ (GaFöG) vom Oktober 2021. Hierdurch wird ab dem Schuljahr 2026/2027 ein Rechtsanspruch für Eltern auf eine ganztägige Betreuung von Kindern im Grundschulalter definiert.

Zur Vorbereitung auf die weiteren Planungen und zur Klärung eines belastbaren Bedarfs fand am 15. Januar 2024 ein Info-Abend der Grundschule für die Eltern statt. Die Mitglieder des Gemeinderats waren im Rahmen einer offiziellen GR-Sitzung ebenfalls eingeladen und konnten sich selbst vorab in die Thematik einbringen und Fragen stellen. Tenor aus dieser Veranstaltung heraus war, dass für die Grundschule eine Ganztagesbetreuung (wie im GaFöG vorgesehen) anzustreben sei. Die Umsetzung soll jedoch aus verschiedenen Gründen heraus bereits ab dem Schuljahr 2025/2026 vorgezogen eingerichtet werden. Ein vorzeitiger Beginn durch Genehmigung des Schulamtes natürlich vorausgesetzt.

Grundschule und Verwaltung hatten den Auftrag erhalten, das weitere Verfahren gem. § 4a GTS einzuleiten und die nächsten notwendigen Schritte umzusetzen. Nachdem die Eltern bzw. der Elternbeirat informiert waren, stimmte die GLK und die Schulkonferenz der Einrichtung der GTS ab dem Schuljahr 2025/2026 ebenfalls zu. Nun war noch die Zustimmung des Schulträgers erforderlich.

Die Qualität einer Ganztagesschule muss jedoch einen gewissen Standard erfüllen. Der „Qualitätsrahmen GTS des Kultusministeriums Baden-Württemberg“ ist hierbei maßgebend.

Zur Beurteilung der Kosten sind die hieraus resultieren Faktoren zu berücksichtigen. Teilweise wären dies „Sowieso“-Kosten, also Kosten, die früher oder später anfallen werden. Trotzdem gibt es anstehende Einzelpositionen im Zusammenhang mit der Ganztagesschule. Im Gesamten ergeben sich für Lehr- und Lernmittel, bauliche Änderungen sowie Investitionen Kosten in Höhe von ca. 22.500 Euro, die im unmittelbaren Zusammenhang der Einrichtung einer Ganztagesschule stehen.

Neben zugeteilten Lehrerstunden fällt auch für den Schulträger ein Mehraufwand für die aufzubringende Betreuungszeit an, der durch eine Pädagogische Fachkraft abgedeckt werden muss. Der zeitliche Stundenaufwand einer pädagogischen Fachkraft liegt dann bei 15 Wochenarbeitsstunden. Zudem stehen je nach Bewerberlage ein bis zwei FSJler/-innen zur Verfügung. Auch bisher werden FSJler/-innen eingesetzt. Dieser Kostenrahmen wird sich nicht wesentlich ändern.

Im Schulsekretariat wird man einen gewissen Mehraufwand spüren. Die Schulleitung geht davon aus, dass ggf. 2 Wochenarbeitsstunden dazukommen. Dann läge die Gesamtarbeitszeit bei 12 Wochenarbeitsstunden.

Ggf. lässt sich über eine Fachförderung der Personalaufwand durch Zuschüsse zumindest teilweise gegenfinanzieren. Dies kann abschließend aber erst zu einem späteren Zeitpunkt beurteilt werden, wenn dementsprechende Förderungen vorliegen. Nach aktuellem Stand kann man im Vergleich zum Status quo, also zum jetzigen Zeitpunkt, davon ausgehen, dass die Personalkosten mit einer Aufstockung um 2 Wochenarbeitsstunden nur minimal ansteigen würden, was einen Arbeitgeberaufwand von ca. 400 € im Monat ausmachen würde.

Die Schulrektorin Tina Weber war am Sitzungsabend zugegen und berichtete über die Bedarfsabfrage bei den Eltern. Im Ergebnis konnte sie mitteilen, dass die Mindestanzahl von 25 zu betreuenden Kindern pro Schultag erreicht wurde und somit der Antrag Ganztagesbetreuung gestellt werden kann.

Der Gemeinderat stimmte der vorgelegten Kostenkalkulation zu und erteilte seine Zustimmung zur Antragstellung beim Schulamt Göppingen.

TOP 03 – Ausgleichsmaßnahme "Naturnahe Umgestaltung des Eselsbächle"

- Vorabinformationen

Die Eingriffe im Bereich des Bebauungsplans „Sänder“ erfordern Ausgleichsmaßnahmen. Eine dieser Ausgleichsmaßnahmen sieht die naturnahe Umgestaltung des nördlich zum Bebauungsgebiets gelegenen Eselsbächle vor und ist Inhalt der vorliegenden Entwurfsplanung. Erläutert wurden die Notwendigkeit dieser Maßnahme sowie inhaltliche Details des Vorentwurfs. Dem Grundsatz nach ist die Ausgleichsmaßnahme eine verpflichtende Maßnahme im Zusammenhang mit dem Gewerbegebiet „Sänder“.

Die Ausgleichsmaßnahme am Eselsbächle umfasst eine Fließstrecke von ca. 195 m und betrifft den Abschnitt ab der Querung der B 466 bis zur Einmündung in die Fils. Das Eselsbächle ist im Projektgebiet an drei Stellen verrohrt (Wegequerungen) und in Teilen mit Steinen vor Ufererosion gesichert. Der Gewässerverlauf ist überwiegend gestreckt mit steilen Böschungen. Einzelne Abschnitte des Bachs weisen aber auch eine ausgeprägte Wasserwechselzone mit guter Strukturierung auf. Diese Bereiche werden in der Planung nicht überplant, da die damit verbundene strukturelle Aufwertung nicht im Verhältnis zu dem dafür erforderlichen Eingriff in den Naturraum stehen würde. Im linken Vorland des Eselsbächle befinden sich Streuobstwiesen und Grünland, die zum Teil auch als Weidefläche genutzt werden. Der Bereich zwischen Eselsbächle und südlich gelegener Straße ist grasbewachsen. Entlang des Bachs sind verschiedene Gehölzarten unterschiedlichen Alters vorhanden. Kurz oberhalb der Einmündung in die Fils befindet sich im Eselsbächle ein Sohlabsturz (Riegel aus Beton/Steinen) mit anschließend steilem Sohlgefälle, der die Durchgängigkeit beeinträchtigt.

Im GEP Eselsbächle (2013) wird der Gewässerabschnitt als deutlich stark verändert bzw. stark verändert (Strukturgüteklasse III und IV) eingestuft und als Maßnahme wird eine naturnahe Umgestaltung vorgesehen. Die nun anstehende Planung soll den damit gestellten Forderungen nachkommen.

Die Kostenschätzung für diese Maßnahme des Planungsbüros Geiz und Partner beläuft sich auf 120.000 bis 180.000 €. Der Gemeinderat tauschte sich intensiv zu der Maßnahme aus. Auch der Sinn und Zweck wird hinterfragt, jedoch ist ein Ausgleich zum Eingriff in die Ökologie durch das Gewerbegebiet gesetzlich vorgegeben. Fraglich bleibt zum jetzigen Planungsstand, ob die im Vorentwurf dargestellten Maßnahmenschwerpunkte alle so in dieser Form umgesetzt werden müssen. Insgesamt sieht man auch deutliches Einsparpotenzial.

Nach einer Diskussionsrunde nimmt der Gemeinderat Kenntnis von der Vorabinformation und beauftragt die Verwaltung, Planungsdetails so weit wie möglich abzuspecken und damit Kosten zu reduzieren.

TOP 04 – Sonnenschutz auf dem Vorplatz des Rathauses

- Erneute Beratung und Beschlussfassung

In Anlehnung an die Gemeinderatssitzung vom 29.04.2024 wurde dieser Punkt erneut beraten und steht zur Beschlussfassung an. Die Gemeinde beabsichtigt, auf dem Vorplatz des Rathauses eine Beschattungsmöglichkeit zu installieren. In o. g. Sitzung hatte der Gemeinderat aus seiner Mitte heraus den weitergehenden Vorschlag, zusätzliche Sonnenschirme anzuschaffen und zu installieren und die Gesamtfläche der Beschattung um eine „dritte Reihe“ zu erweitern. Ggf. wäre die Partnerlinde zu versetzen und an anderer geeigneter Stelle zu pflanzen. Die Verwaltung hatte den Auftrag, die Möglichkeiten zu prüfen. Nach Rücksprache mit der Firma Baumpflege Benz aus Mühlhausen i.T. wird von einem Versetzen der nunmehr über 22 Jahre alten Linde abgeraten. Technisch wäre dies zwar möglich, allerdings nur mit einem sehr hohen Aufwand. Die Kosten könnten dabei schnell einen 5-stelligen Betrag erreichen. Eine Gewährleistung, dass die versetzte Linde dann anwächst und den Standortwechsel „überleben“ könnte, ist damit jedoch nicht verbunden. Das Risiko, dass der Baum danach eingehen könnte, ist vorhanden. Der Baum hat zudem mit Blick auf die Partnerschaft mit Geierswalde einen symbolischen Charakter, der zwar nicht finanziell, jedoch emotional als hoch einzustufen ist. Deshalb wurde vorgeschlagen, eine „dritte“ Reihe im Beschattungskonzept vorzusehen, die Partnerschaftslinde dabei jedoch mit einzubeziehen und diesen Bereich von Sonnenschirmen auszusparen. Konkret könnte die Anordnung wie nachfolgend dargestellt aussehen:

(Skizze nicht maßstäblich)

Zur Finanzierung ist im Haushalt 2024 ein Betrag in Höhe von 15.000 Euro eingestellt. Die Gesamtkosten liegen bei 5.782,00 € netto bzw. 6.880,58 € brutto. Hinweis: Diesem Projekt konnten bisher Spenden in Höhe von 3.250 € verbucht werden. Der Bauhof übernimmt die Arbeiten zur Installation, insbesondere vom Einbau der Bodenhülsen. Der Gemeinderat beschloss die Anschaffung der nun 11 Sonnenschirme mit der dazugehörigen Anzahl von Dachrinnen einstimmig.

TOP 05 Sanierung der Kreuzung Eselhöfe vor Hausnr. 3 und 4 sowie 16

Für dieses Haushaltsjahr ist es vorgesehen, den Kreuzungsbereich auf den Eselhöfen vor den Hausnummern 3, 4 und 16 zu sanieren. Die Schäden werden aktuell immer größer, es besteht insbesondere in diesem Bereich erhöhter Sanierungsbedarf. Im Haushalt 2024 sind für diese Maßnahme und allgemein – Straßen, Wege, Plätze – Finanzmittel in Höhe von 35.000 € eingestellt. Die Firma HS Erdbau-Tiefbau-Landschaftsbau aus Gruibingen hatte bereits im letzten Jahr ein Angebot für die Sanierung abgegeben. Das damalige Angebot hatte den Zweck, einen Richtpreis zu ermitteln, anhand dessen die Haushaltsplanung vorgenommen wurde. Mit Datum zum 24.05.2024 liegt ein aktuelles konkretes Angebot vor.

Konkret geht es um nachfolgende Fläche:

Das aktualisierte Angebot beläuft sich nun auf 24.096,79 € brutto (inkl. Ust.) Bei Auftragserteilung würde die Möglichkeit bestehen, zugleich auch die Schlaglöcher auf der Eselsteige ausbessern zu lassen. Dies wäre dann im Rahmen der allgemeinen Unterhaltung von Straßen und Wegen zu verbuchen und der Aufwand direkt mit dem Unternehmer zu besprechen. Die Gremiumsmitglieder stimmten der Sanierung des Kreuzungsbereiches der Eselhöfe vor den Hausnummern 3, 4 und 16 sowie der Ausbesserung der Schlaglöcher auf der Eselsteige einstimmig zu.

TOP 06 – Anpassung der Gebühren für die Betreuung im Kindergarten "Pusteblume"

- Stellungnahme zur Beschlussfassung der Kirchlichen Gemeinde

Gemäß Kindergartenvertrag zwischen der Gemeinde Mühlhausen im Täle und der Kath. Kirchengemeinde St. Margaretha sind die Betreuungsgebühren für die Inanspruchnahme des Betreuungsangebots im Kindergarten „Pusteblume“ durch die Kath. Kirchengemeinde im Einvernehmen mit der bürgerlichen Gemeinde festzulegen, sofern sie von den gemeinsamen Empfehlungen der Trägerorganisationen abweichen sollten.

Die Gebühren für das Kindergartenjahr 2024/2025 wurden durch Beschluss des Kirchengemeinderats der Kirchlichen Gemeinde St. Margaretha als Trägerin der Kindertagesstätte festgelegt. Die Kirchengemeinde folgte der empfohlenen Erhöhung um 7,50 %. Die Beträge sind auf volle Euro auf- bzw. abgerundet. Änderungen ergeben sich durch die neue Betreuungsstruktur, da ein Stundenmodell mit 42,5 Stunden hinzugefügt wurde. Das GT35-Modell entfällt.

Die Gemeinderäte konnten sich nach intensivem Austausch dem Beschluss des Kirchengemeinderats der Kirchlichen Gemeinde St. Margaretha nicht anschließen und beschlossen nach einer grundlegenden Diskussion mehrheitlich eine Erhöhung um 5,00 %. Das Ergebnis wird so der Kirchengemeinde mitgeteilt. Die Veröffentlichung der neuen Gebühren liegt in der Zuständigkeit des Kindergartenträgers.

TOP 07 – Bauangelegenheiten

7.1. Bekanntgabe einer Baugenehmigung, Neubau eines Büro-, Werkstatt- und Entwicklungsgebäudes, Filsaue 2/2, Flst. 1415

Mit Bescheid vom 18.04.2024 erteilte das Bauamt des Landratsamtes Göppingen die Baugenehmigung für das o. g. Bauvorhaben. Dies nahm das Gremium zur Kenntnis.

7.2. Bauantrag: Errichtung eines Elektroladehubs für Elektrofahrzeuge mit 8 Ladesäulen und 16 Stellplätzen, davon 4 überdacht, eines WC und Aufstellung eines Trafos

Die Bauherrschaft beantragt eine Baugenehmigung auf dem Flst. 1413 zur Errichtung eines Elektroladehubs für Elektrofahrzeuge mit 8 Ladesäulen und 16 Stellplätzen, davon 4 überdacht, eines WC und Aufstellung eines Trafos.

Das Bauvorhaben richtet sich nach dem Bebauungsplan „Sänder“. Die eingereichten Planunterlagen entsprechen den dort fixierten Festsetzungen. Der Gemeinderat beschloss, keine Einwendungen gegen das Bauvorhaben zu erheben, und erteilte das gemeindliche Einvernehmen.

7.3. Bauvorhaben: Neubau einer Garage mit 3 Pkw-Stellplätzen und Platz für Fahrräder, Abbruch der bestehenden Garage, Industriestraße 19, Flst. 369/1

Der Bauherr beantragt den Abriss von alten Garagen, welche aktuell außerhalb des im dort geltenden Bebauungsplan festgesetzten Baufensters liegen. Er möchte die Garagen mit 3 Pkw-Stellplätzen und Platz für Fahrräder nicht an gleicher Stelle neu errichten, sondern auch in geänderter Bauweise. In Bezug auf die Nr. 5 Nebenanlagen, 5.1 Stellplätze und Garagen des Textteils zum Bebauungsplan „Am Sportplatz“ sind Garagen und überdachte Stellplätze nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig. Dies ist in diesem Fall gegeben, wobei das geringfügige Überschreiten des Baufensters vernachlässigt werden kann, da ja eine Verbesserung der Situation geschaffen werden soll. Alle weiteren Festsetzungen des vorab genannten Bebauungsplans sind eingehalten. Die Dach- und Oberflächenentwässerung soll über den Schmutzwasserkanal erfolgen.

Auch hier beschloss der Gemeinderat, keine Einwendungen gegen das Bauvorhaben zu erheben, und erteilte das gemeindliche Einvernehmen.

TOP 08 – Annahme einer Spende

Eine Privatperson hat der Grundschule Mühlhausen im Täle Sachspenden im Wert von 341,95 € überlassen. Es handelt sich dabei um 4 Boden-Klapptische für Lichttische und eine magnetische Kugelbahn.

Spenden in Höhe von über 100 Euro sind jeweils im Einzelfall vom Gemeinderat anzunehmen, was einstimmig erfolgte. Ein herzliches Dankeschön an die Spenderin.

TOP 09 – Bekanntgaben

9.1. Wahlcafé am Rathaus am Wahlsonntag 09.06.2024

Die Wanderfreunde Mühlhausen bieten am Wahlsonntag wieder ihr Wahlcafé am Vorplatz Rathaus/Bürgersaal an. Die Bürgerschaft ist recht herzlich eingeladen.

9.2. Soundanlage in der Gemeindehalle installiert

Der in Auftrag gegebene Austausch der Soundanlage in der Gemeindehalle ist durch die Firma Günther-Akustik in der Zwischenzeit erfolgt. Im Laufe der nächsten Tage erfolgt noch eine Einweisung in die Bedienung und zu den detaillierten Einstellungen. Danach ist die Anlage einsatzbereit.

9.3. Rathaus am Montag, 10.06.2024, geschlossen

Die Gemeindeverwaltung hat am Montag nach dem Wahlsonntag geschlossen. Nachdem die Auszählung der Europawahl sowie der Regionalwahl bereits am Sonntag erfolgen wird, werden die Kreistags- und Gemeinderatswahl am Montag ausgezählt. Die Auszählung selbst ist natürlich öffentlich. Interessierte haben selbstverständlich Zutritt und können der Handlung folgen. Bürgerdienst wird es an diesem Montag jedoch keinen geben können, da das eigene Personal eingebunden sein wird.

9.4. Sitzung Gemeindewahlausschuss

Am Montag, 10.06.2024, um 17:00 Uhr tagt der Gemeindewahlausschuss, um das vorläufige Ergebnis der Kreistagswahl für Mühlhausen i.T. sowie das endgültige Ergebnis der Gemeinderatswahl festzustellen. Auf die öffentliche Bekanntmachung zur Sitzung des Gemeindewahlausschusses wird hingewiesen. Die Wahlunterlagen müssen noch am Montagabend dem Landratsamt Göppingen zur Wahlprüfung vorliegen.

9.5. Grundschulfest am 12. Juli 2024

Die Grundschule lädt die Bürgerschaft, insbesondere die Kinder und ihre Verwandten, aber auch die Mitglieder des Gemeinderats recht herzlich zum o.g. Grundschulfest ein. Im gemeinsamen Prozess mit den Schülerinnen und Schülern wurde ein schönes Logo für die Grundschule entwickelt, welches an diesem Tag „enthüllt“ wird. Es findet zudem ein schönes Rahmenprogramm statt.

9.6. Maßnahmenkatalog Radverkehrskonzept

Der Landkreis Göppingen (Amt für Mobilität) hat im Zuge der Überarbeitung des Radverkehrskonzepts auch den Handlungsbedarf an Radwegen im Landkreis erfasst. Für Mühlhausen liegen nunmehr Maßnahmenvorschläge bei, die dazu beitragen können, die Radverkehrsinfrastruktur im gesamten Landkreis weiter zu verbessern. Diese darin genannten Maßnahmen werden zu gegebener Zeit sicher mit dem neuen Gemeinderat erörtert und detaillierte Maßnahmen ausgearbeitet. Deshalb ist diese Bekanntgabe als reine Info und zur Kenntnis zu verstehen.

9.7. Kommunale Wärmeplanung im Konvoi mit Wiesensteig und Drackenstein

Es ist vorgesehen, die „kommunale Wärmeplanung“ gemeinsam mit Wiesensteig und Drackenstein umzusetzen. Hierfür wurde ein Zuschussantrag beim Projektträger des Landes gestellt. Die dementsprechenden Finanzmittel sind nun freigegeben. Zu gegebener Zeit werden die Gemeinderäte der drei Kommunen eingebunden.

TOP 10 – Bürgerfragen

Es gab keine Fragen.

TOP 11 – Sonstiges/Anfragen

11.1. Einlaufschächte und Schäden

Einem Gemeinderat ist aufgefallen, dass der Straßeneinlaufschacht am Haus Höhe Buchstraße 33 zugesetzt sein muss. Dies ist aktuell nach dem Hochwasser bei fast allen Einlaufschächten so. Im Zuge der Aufräumarbeiten nach dem extremen Niederschlagsereignis werden die Schächte generell kontrolliert und alle Schächte wieder geleert und gereinigt. Zudem wurde berichtet, dass neben dem Einlaufschacht am Haus auf Höhe der Unteren Sommerbergstraße 12 ein großes Loch aufgebrochen ist. Generell sind noch weitere Straßenschäden in diesem Bereich zu verzeichnen, die jetzt dann erhoben werden.

11.2. Fehlende Begrünung Lärmschutzwand Kohlhau

Nach der Fertigstellung der Lärmschutzwand am Wohngebiet „Kohlhau“ mangelt es noch immer an der vorgesehenen Begrünung. Eine Gemeinderätin fragte nach dem Sachstand. Bürgermeister Bernd Schaefer konnte leider, trotz seiner Bemühungen, nichts Neues berichten. Zuständig ist die Autobahn GmbH gemeinsam ggf. mit der Autobahnmeisterei.

11.3. Umfrage für Waldkindergarten – Sachstand

Im Rat war es von Interesse zu erfahren, wie weit das Thema „Umfrage Waldkindergarten“ fortgeschritten ist. Die Auswertung der Umfrage ist erfolgt. Aktuell werden noch die Kosten zur Umsetzung ermittelt. Zeitnah wird man zu diesem Thema einen Infoabend vorbereiten.