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Genehmigtes Feuerwerk (Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen/ Feuerwerkskörper)
Die Gemeindeverwaltung hat eine Ausnahmegenehmigung zum Abbrennen eines Feuerwerks für Samstag, 17.09.2022, von 21:30 bis max. 21:45 Uhr einmalig und für längstens 10 Minuten in der Buchstraße 1 in Mühlhausen im Täle erteilt.
Das Feuerwerk darf nicht abgebrannt werden, sofern im Landkreis Göppingen die Waldbrandstufen 4 und 5 sowie der Graslandfeuerindex mit der Stufe 4 und 5 gelten.
Die Gemeinde Mühlhausen im Täle informiert hierzu, dass das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II (Feuerwerkskörper/Knallkörper) nach § 23 Abs. 2 der 1. Sprengstoffverordnung (1. SprengV) grundsätzlich nur am 31.12. und am 1.1. eines jeden Jahres gestattet ist. Diese Einschränkung gilt nicht für Inhaber entsprechender Erlaubnisse oder Befähigungsscheine! Zuwiderhandlungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Ihre Gemeindeverwaltung






