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Allgemeinverfügung des Landratsamtes Göppingen zum wasserrechtlichen Gemeingebrauch
Aufgrund erlassener Allgemeinverfügung wird der Gemeingebrauch nach § 20 Wassergesetz BW von Wasser eingeschränkt. Insbesondere ist aktuell die Entnahme von Wasser aus sämtlichen oberirdischen Gewässern im gesamten Landkreis Göppingen zum Baden, Schöpfen mit Handgefäßen, Tränken, Schwemmen und zu ähnlichen unschädlichen Verrichtungen sowie in geringen Mengen für die Land- und Forstwirtschaft und den
Gartenbau (Gemeingebrauch) untersagt., Die Allgemeinverfügung gilt vorerst bis zum 31.08.2022. Auf die Presseinformation des Landkreises und auf die Informationsmöglichkeiten auf der Homepage unter www.lkgp.de wird verwiesen.






