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Hundekot auf Gehwegen und in privaten Gärten

icon.crdate21.12.2021

Mühlhausen i.T. - 16.12.2021 - Beschwerden aus der Bürgerschaft über Hundekot auf Gehwegen und in Gärten

In letzter Zeit sind wieder vermehrt Beschwerden in Zusammenhang mit Hundekot auf Gehwegen und in Privatgrundstücken im Bereich der Kreuzäckerstraße und im Kohlhau auf dem Bürgermeisteramt eingegangen.

Die Hundehalter werden dringend gebeten die entsprechenden Regelungen zu beachten. Zur Erinnerung wird noch einmal der Auszug aus der Polizeiverordnung veröffentlicht:

  • § 11 Verunreinigung durch Hunde
    Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass der Hund seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelagerter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen.

Liebe Hundebesitzer bitte beachten Sie diese Bestimmungen und helfen Sie mit, dass das positive Bild des Hundes als sozialer Partner, Spielkamerad und Freund nicht durch rücksichtsloses und verantwortungsloses Verhalten in ein schlechtes Licht gestellt wird.

Wer gegen den vorab zitierten Paragraph verstößt begeht eine Ordnungswidrigkeit. Diese können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Ihr Bürgermeisteramt