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Auslage des Entwurfs zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans
icon.crdate03.12.2021
Mühlhausen i.T. - 03.12.2021 - Der Entwurd der Fortschreibung zum Lärmaktionplans liegt zur Einsicht für die Öffentlichkeit aus.
Amtliche Bekantmachung
zur öffentlichen Auslegung der
Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Mühlhausen im Täle
Die Gemeinde Mühlhausen i.T. schreibt auf der Grund-lage der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm sowie den §§ 47a – 47f des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immisionsschutzgesetz – BlmSchG) ihren Lär-maktionsplan unter Beteiligung der Öffentlichkeit und betroffener Träger öffentlicher Belange fort.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom Montag, 22. November 2021, den Entwurf der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes behandelt und dessen öffentliche Auslegung beschlossen.
Der Entwurf der Fortschreibung liegt
in der Zeit von Montag, 13. Dezember 2021, bis einschließlich Montag, 10. Januar 2022,
im Rathaus der Gemeinde Mühlhausen i.T., Gosbacher Straße 16, 73347 Mühlhausen im Täle
während den üblichen Dienstzeiten öffentlich aus.
Zudem stehen die Informationen hierzu zum Download bereit:
Die Bürgerschaft erhält damit die Gelegenheit mitzuwirken und eine Stellungnahme abzugeben. Parallel dazu erfolgt die Anhörung der Träger öffentlicher Belange. Stellungnahmen zum Entwurf können bis einschließlich 10. Januar 2022 vorgebracht werden. Die abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung fließen in das weitere Verfahren ein und werden bei Beschlussfassung abgewogen. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über die Fortschreibung des Lärmaktionsplans unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes nicht von Bedeutung ist.
Mühlhausen i.T., 3. Dezember 2021
gez. Bernd Schaefer (Bürgermeister)