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Bauwasseranschlüsse winterfest machen!
Die Gemeinde weist darauf hin, dass die in der Nutzung befindlichen Bauwasseranschlüsse durch die Vorhabensträger der Baumaßnahmen zwingend winterfest gemacht werden müssen.
Bauwasseranschlüsse, die nicht frostgeschützt sind, werden durch die Gemeinde ggf. von der Wasserversorgung getrennt und stehen dann während der Winterzeit nicht mehr zur Verfügung. Dies dient dem Schutz vor Frostschäden und vor unnötigem Wasserverlust.






