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Öffentliche Bekanntmachung zur Aufstellung des Bebauungsplans "Kreuzäcker II - Erweiterung"
icon.crdate08.02.2021
08.02.2021 - Mühlhausen i.T. - Auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Aufstellung des Bebauungsplanes „Kreuzäcker II - Erweiterung“
Der Gemeinderat der Gemeinde Mühlhausen im Täle hat am 23.09.2019 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes „Kreuzäcker II - Erweiterung“ und die Aufstellung der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften nach § 74 Landesbauordnung (LBO) zum Bebauungsplan beschlossen.
Der Gemeinderat hat am 25.01.2021 in öffentlicher Sitzung des Weiteren beschlossen, zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Für den Geltungsbereich ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplans in der Fassung vom 25.01.2021 maßgebend. Der Planbereich ergibt sich aus nebenstehendem Kartenausschnitt:
Ziele und Zwecke der Planung
Zwischen den Gebäuden Kreuzäckerstraße 28 und 46 befindet sich ein bislang unbebauter Bereich, für den kein Planungsrecht besteht. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bebauung geschafften werden.
Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren (§ 13b BauGB)
Der Bebauungsplan wird gem. § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB)
Der Vorentwurf des Bebauungsplans mit der vorläufigen Begründung zum Bebauungsplan und der artenschutzrechtlichen Voruntersuchung wird
vom 08.02.2021 bis einschließlich 08.03.2021
im Rathaus Mühlhausen i.T., Gosbacher Straße 16, 73347 Mühlhausen im Täle zu den üblichen Dienstzeiten öffentlich ausgelegt. Eine Terminabstimmung wird jedoch aufgrund von möglicherweise bestehenden Corona bedingten Einschränkungen empohlen.
Die Öffentlichkeit kann sich in diesem Zeitraum über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und innerhalb der genannten Frist zur Planung äußern.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen stehen darüber hinaus unter http://www.m-quadrat.cc/downloads.phpzum Download bereit.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4a Abs. 6 BauGB).
Mühlhausen im Täle, den 05. Februar 2021
gez, Bernd Schaefer
Bürgermeister