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Bebauungsplan "Buchstraße" - öffentliche Bekanntmachung
icon.crdate17.12.2020
28.12.2020 - Mühlhausen i.T. Öffentliche Bekanntmachung zur Beteiligung zum Bebauungsplan „Buchstraße“
öffentliche Bekanntmachung
Der Gemeinderat der Gemeinde Mühlhausen im Täle hat in seiner Sitzung vom Montag, 14. Dezember 2020 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes „Buchstraße" und den Entwurf der zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Für den Geltungsbereich ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplanes vom Büro mquadrat vom 14.12.2020 maßgebend.
Der Planbereich ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt: Planbereich
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgestellt.
Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB)
Eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit findet, entsprechend des § 13a BauGB, nicht statt.
Der Entwurf des Bebauungsplans, Zeichnerischer Teil einschließlich Textteil und Begründung werden vom
04.01.2021 bis einschließlich 05.02.2021
im Rathaus Mühlhausen i.T., Gosbacher Straße 16, 73347 Mühlhausen im Täle zu den üblichen Dienstzeiten öffentlich ausgelegt. Aufgrund der Einschränkungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie können jederzeit auch Termine zur Einsicht vereinbart werden. Die Öffentlichkeit kann sich in diesem Zeitraum über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und innerhalb der genannten Frist zur Planung äußern.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen stehen ergänzend unter http://www.m-quadrat.cc/downloads.php
zum Download bereit.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4a Abs. 6 BauGB).
Mühlhausen, den 22.12.2020
Bernd Schaefer
Bürgermeister
Downloads:
In öffentlicher Auslage im Rathaus ist auch die für die Bauvorschriften zitierte DIN 18005 zur Einsicht erhältlich.