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AUFGEHOBEN - Allgemeinverfügung über die Beschränkung von privaten Veranstaltungen in öffentlichen oder angemieteten Räumen
icon.crdate15.10.2020
20.10.2020 - Mühlhausen i.T. - AUFHEBUNG der gemeindlichen Allgemeinverfügung über die Beschränkung von privaten Veranstaltungen in öffentlichen oder angemieteten Räumen
Mühlhausen im Täle - 20.10.2020
Bekanntmachung über die Aufhebung der Allgemeinverfügung über die Beschränkung von privaten Veranstaltungen in öffentlichen oder angemieteten Räumen vom 15. Oktober 2020
Mit Beschluss der Landesregierung vom 18. Oktober 2020 wurde die Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) erneut geändert. Die Änderungen sind im Wege der Notverkündung am 19. Oktober 2020 in Kraft getreten. Auf die hierin geltenden Ge- und Verbote wird ausdrücklich hingewiesen. Zugleich gilt in Baden-Württemberg die dritte Pandemiestufe.
Die von der Ortspolizeibehörde der Gemeinde Mühlhausen im Täle am 15. Oktober 2020 erlassene Allgemeinverfügung über die Beschränkung von privaten Veranstaltungen in öffentlichen oder angemieteten Räumen enthält Regelungen, die durch die Änderungen der Landesregierung ersetzt werden. Insofern ist die o.g. gemeindliche Allgemeinverfügung aufzuheben.
Die Aufhebung tritt mit der Bekanntmachung in Kraft. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt im Zuge der Notbekanntmachung (§ 1 Abs. 5 DVO GemO BW)
Mühlhausen im Täle, 20. Oktober 2020
gez. Bernd Schaefer
Bürgermeister
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Mühlhausen im Täle - 15.10.2020
Allgemeinverfügung über die Beschränkung von privaten Veranstaltungen in öffentlichen oder angemieteten Räumen
Im Rahmen der gestiegenen Fallzahlen von Covid-19-Erkrankungen im Landkreis Göppingen und damit einhergehend mit der Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von über 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern im Landkreis Göppingen hat die Ortspolizeibehörde der Gemeinde Mühlhausen im Täle eine Allgemeinverfügung über den Erlass weiterer Beschränkung von privaten Veranstaltungen in öffentlichen oder angemieteten Räumen erlassen.
Die Bekanntmachung der Allgemeinverfügung erfolgte aufgrund der Vorschriften gem. § 1 Abs. 5
der Durchführungsverordnung des Landes zur Gemeindeordnung BW (Notbekanntmachung).
Sie ist neben dem digitalen Abruf auch an der Verkündungstafel des Rathauses und am Bürgersaal für jedermann zugänglich. Der Bekanntmachungstext wird in der nächsten Ausgabe des Mitteilungsblattes im Oberen-Fils-Boten abgedruckt sein.
[Der Download steht nicht mehr zur Verfügung]
Allgemeinverfügung über den Erlass weiterer Beschränkungen von privaten Veranstaltungen in öffentlichen oder angemieteten Räumen [15.10.2020]
Ab Freitag, 16.10.2020 gilt damit für private Feiern in angemieteten Räumen: maximal 50 Personen zugelassen. Außerdem wird dringend empfohlen, die Teilnehmerzahl bei Feiern in privaten Räumlichkeiten auf 25 Personen zu begrenzen.
Die gestrigen Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz (Maskenpflicht im öffentlichen Raum und noch strengere Regeln bezüglich der Personenzahl) sind noch nicht in einen Erlass des Sozialministeriums von Baden-Württemberg eingearbeitet und können somit auch noch nicht Bestandteil der Allgemeinverfügung sein.
Mühlhausen im Täle, 15. Oktober 2020
gez. Bernd Schaefer
Bürgermeister