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Öffentliche Einrichtungen der Gemeinde Mühlhausen i.T. geschlossen

icon.crdate16.03.2020

Maßnahmen zur Vermeidung und Einschränkung von Infektionswegen hinsichtlich der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19)

Gemeindehalle, Bürgersaal, Vereinszimmer sowie der "alte Sitzungssaal" sind für die öffentliche Nutzung bis auf Widerruf gesperrt.

Die Unterbrechung und Eindämmung von möglichen Infektionswegen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19) ist vordringliches Ziel. Auf unnötige Kontakte – insbesondere mit größeren Menschenmengen – ist zwingend zu verzichten.

Hierbei spielt die Nutzung von öffentlichen Einrichtungen eine wesentliche Rolle. Es besteht die dringende Gefahr der Weiterverbreitung der gefährlichen übertragbaren Krankheit, insbesondere wenn mehrere Menschen auf engem Raum zusammentreffen bzw. sich dort aufhalten.

Die Nutzung der oben genannten Räume zu Vereins-, Sport-, und Kulturzwecken  begünstigen dabei die Infektionswege, Die Schließung der genannten Räumlichkeiten ist aufgrund der bestehenden Lage die einzige Möglichkeit, um Personen, die sich in diesem Bereich aufhalten könnten, vor einer drohenden Ansteckung zu schützen. Gleichzeitig wird damit einer Weiterverbreitung der gefährlichen übertragbaren Krankheit entgegengewirkt.

Das öffentliche Gesundheitsinteresse an der Verhinderung der Weiterverbreitung der übertragbaren Krankheit im Zusammenhang mit dem Coronavirus 2019-nCoV überwiegt das Interesse an der ordnungsgemäßen Fortführung des Betriebs in diesen Räumen. Um eine ordnungsgemäße Durchführung der angeordneten Maßnahmen zu gewährleisten, ist den Anweisungen der Gemeindeverwaltung, der Ortspolizei, des Polizeivollzugsdienstes, des Gesundheitsamtes und der vor Ort eingesetzten Kräfte Folge zu leisten.

Anordnung zur Schließung der Gemeindehalle

Anordnung zur Schließung des Bürgersaals

Anordnung zur Schließung des Vereinszimmers (PDF-Datei)

Anordnung zur Schließung des "alten Sitzungssaals" (PDF-Datei)