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Öffentliche Auslage der Eignungsprüfung nach § 14 WPG - Beteiligung der Öffentlichkeit
Gemäß § 13 Abs. 4 Wärmeplanungsgesetz (WPG) werden die ersten Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung, genauer der Eignungsprüfung nach § 14 WPG, öffentlich ausgelegt. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie sonstige betroffene Akteure sind eingeladen, die Unterlagen einzusehen und Stellungnahmen abzugeben.
Die Ergebnisse sind hier: abrufbar . Ergebnis Eignungsprüfung nach § 14 WPG für Mühlhausen.pdf
Zudem kann das Ergebnis während der üblichen Öffnungszeiten des Rathauses in der Gemeindeverwaltung eingesehen werden, dies im Zeitraum
von Montag, 28. September 2026 bis Mittwoch, 28. Oktober 2026
jeweils einschließlich im Zimmer 2 des Rathauses. Anregungen, Hinweise und Vorschläge können hierzu abgegeben werden. Im weiteren Verfahren werden diese geprüft und werden ggf. im weiteren Planungsprozess berücksichtigt. Die Kommune begrüßt ausdrücklich die Beteiligung der Öffentlichkeit, um lokale Kenntnisse und Perspektiven in die Wärmeplanung einfließen zu lassen.
Machen Sie von Ihrem Beteiligungsrecht Gebrauch und unterstützen Sie die Entwicklung einer zukunftsfähigen Wärmeversorgung.“
Ihre Gemeindeverwaltung





