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Bekanntmachung der Haushaltssatzung des IKZ 2026

icon.crdate31.07.2026

Mühlhausen im Täle - Bekanntmachung der Haushaltssatzung des IKZ 2026

Bekanntmachung der

Haushaltssatzung

des Zweckverbandes für interkommunale Zusammenarbeit Gruibingen - Mühlhausen im Täle für das Haushaltsjahr 2026

 

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit § 5 Abs. 3 und

§ 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit hat die Verbandsversammlung am    08.07.2026 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen:

 

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

 

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

 
  1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen                                                                    EUR

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

890.854

1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

890.854

1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von

0

1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

0

1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

0

1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von

0

1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von

0

  1. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

853.884

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

776.004

2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts

(Saldo aus 2.1 und 2.2) von

77.880

2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

0

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

85.000

2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von

-85.000

2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf

(Saldo aus 2.3 und 2.6) von

-7.120

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

85.000

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

88.500

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von

-3.500

2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von

-10.620

 

§ 2 Kreditermächtigung

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaß- nahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf                                                                        85.000 EUR.

   

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

  

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf                                                                0 EUR.

  

§ 4 Kassenkredite

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf                                                   300.000 EUR

   

§ 5 Verbandsumlagen

  

Die Betriebskostenumlage nach § 7 Abs. 2 der Verbandssatzung wird auf                          838.334 EUR, die Investitionsumlage nach § 7 Abs. 3 der Verbandssatzung wird auf                                                0 EUR festgesetzt.

  

Hiervon hat die Gemeinde Gruibingen aufzubringen:

 

Betriebskostenumlage Abwasserbereich:                                                                         7.882,00 EUR

Abschreibungsumlage Abwasserbereich:                                                                         6.088,00 EUR

Betriebskostenumlage Verbandsbauhof:                                                                      460.324,00 EUR

Abschreibungsumlage Verbandsbauhof:                                                                        42.932,00 EUR

Zinsumlage:                                                                                                                 16.693,00 EUR

Investitionsumlage Abwasserbereich:                                                                                     0,00 EUR

  

Die Gemeinde Mühlhausen i.T. hat aufzubringen:

 

Betriebskostenumlage Abwasserbereich:                                                                         3.618,00 EUR

Abschreibungsumlage Abwasserbereich:                                                                            392,00 EUR

Betriebskostenumlage Verbandsbauhof:                                                                      266.630,00 EUR

Abschreibungsumlage Verbandsbauhof:                                                                        24.868,00 EUR

Zinsumlage:                                                                                                                   8.907,00 EUR

Investitionsumlage Abwasserbereich:                                                                                     0,00 EUR

  

Gruibingen, den 08.07.2026                                                                                   

gez. Schweikert

- Verbandsvorsitzender -

  

Die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung 2026 wurde vom Kommunalamt des Landratsamtes Göppin- gen mit Erlass vom 16.07.2026, Aktenzeichen 13.2-911.42 gem. § 121 Abs. 2 i.V.m. § 81 Abs. 2 GemO

 

und § 18 GKZ bestätigt.

 

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen in Höhe von 85.000 € wurde nach § 18 GKZ i. V. m. § 87 Abs. 2 GemO genehmigt.

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 300.000 € bedurfte nach § 18 GKZ i. V. m. § 89 Abs. 3 GemO der Genehmigung. Diese Genehmigung wurde erteilt.

 

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Würt- temberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 und 5 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Zweckverband für interkommunale Zusammenarbeit Gruibingen – Mühl- hausen i. T. geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu be- zeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

 

Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan wird hiermit gemäß § 81 Abs. 3 GemO i.V. m. § 18 der Verbands- satzung öffentlich bekannt gemacht.

 

Jedermann kann in die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan

  

in der Zeit

von

Montag,

dem 03.08.2026

 

bis

Mittwoch,

dem 11.08.2026

 

je einschließlich, während den üblichen Arbeitszeiten, im Rathaus Gruibingen, Einsicht nehmen. Gruibingen, den 30. Juli 2026                                                                                                   

gez. Schweikert

- Verbandsvorsitzender

 

Bekanntmachung der Haushaltssatzung des IKZ 2026 (PDF-Dokument, 111,98 KB, 30.07.2026)