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Bekanntmachung des Wirtschaftsplans für das Wirtschaftsjahr 2026

icon.crdate22.07.2026

Mühlhausen im Täle - Bekanntmachung des Wirtschaftsplans für das Wirtschaftsjahr 2026

Zweckverband

Albwasserversorgungsgruppe II

  

            Bekanntmachung des Wirtschaftsplans für das Wirtschaftsjahr 2026

 

Aufgrund von § 12 Abs. 4 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) i.V. mit § 20 des Gesetzes für kommunale Zusammenarbeit (GKZ) hat die Verbandsversammlung am 21. April 2026 beschlossen:

 

§ 1

 

            Der Wirtschaftsplan wird festgestellt

 

            1.    im Erfolgsplan

                   mit Erträgen und Aufwendungen von                                                                     1.566.500 EUR

                   im Vermögensplan

                   mit Einnahmen und Ausgaben von                                        1.642.000 EUR

 

            2.    mit dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

                   (Kreditermächtigung) von                                                         1.352.000 EUR

 

            3.    mit dem Gesamtbetrag der

                   Verpflichtungsermächtigungen von                                                       0 EUR

 

§ 2

 

            Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf                                300.000 EUR

            festgesetzt.

 

§ 3

 

Es werden folgende Umlagen vorläufig festgesetzt:

 

1.    Gemäß § 12 Abs. 1 der Verbandssatzung wird die Aufwandsumlage je I/s auf 12.343 Euro festgesetzt,

 

2.    gemäß § 12 Abs. 2 der Verbandssatzung wird die Aufwandsumlage auf 0,622769 Euro je cbm Wasserverbrauch des Vorjahres festgesetzt.

   

            Laichingen, den 21.07.2026

            Bernd Schaefer

            Verbandsvorsitzender