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Bekanntmachung des Wirtschaftsplans für das Wirtschaftsjahr 2026
Zweckverband
Albwasserversorgungsgruppe II
Bekanntmachung des Wirtschaftsplans für das Wirtschaftsjahr 2026
Aufgrund von § 12 Abs. 4 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) i.V. mit § 20 des Gesetzes für kommunale Zusammenarbeit (GKZ) hat die Verbandsversammlung am 21. April 2026 beschlossen:
§ 1
Der Wirtschaftsplan wird festgestellt
1. im Erfolgsplan
mit Erträgen und Aufwendungen von 1.566.500 EUR
im Vermögensplan
mit Einnahmen und Ausgaben von 1.642.000 EUR
2. mit dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
(Kreditermächtigung) von 1.352.000 EUR
3. mit dem Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen von 0 EUR
§ 2
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 300.000 EUR
festgesetzt.
§ 3
Es werden folgende Umlagen vorläufig festgesetzt:
1. Gemäß § 12 Abs. 1 der Verbandssatzung wird die Aufwandsumlage je I/s auf 12.343 Euro festgesetzt,
2. gemäß § 12 Abs. 2 der Verbandssatzung wird die Aufwandsumlage auf 0,622769 Euro je cbm Wasserverbrauch des Vorjahres festgesetzt.
Laichingen, den 21.07.2026
Bernd Schaefer
Verbandsvorsitzender





