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Rauchfrei auf Bus und Bahn warten

icon.crdate22.05.2026

Mühlhausen im Täle - Ab dem 1. Juni 2026 gilt das Landesnichtrauchergesetz auch an Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs beim Warten auf Bus und Bahn.

Ab dem 1. Juni 2026 gilt das Landesnichtrauchergesetz auch an Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs beim Warten auf Bus und Bahn. Die im neuen Landesnichtrauchergesetz verankerte Regelung sieht vor, dass Zigaretten, Zigarren, Zigarillos sowie E-Zigaretten künftig nicht mehr im Haltestellenumfeld benutzt werden dürfen.

Ziel ist es, Fahrgäste vor Passivrauch zu schützen, für ein angenehmeres Umfeld an Haltestellen zu sorgen und die Wartebereiche sauberer zu halten. Rauchfreie Haltestellen sollen mit einem einheitlichen Piktogramm an Wartehäuschen und Aushangvitrinen gekennzeichnet werden. Aber auch in den Bussen soll, wo möglich, ein Hinweis auf den Businnenmonitoren zu sehen sein.