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Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 15. Dezember 2025

icon.crdate19.12.2025

Mühlhausen i.T. - Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 15. Dezember 2025

Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 15. Dezember 2025

Der Vorsitzende begrüßte zur Sitzung die anwesenden Mitglieder des Gemeinderats, Forstamtsleiter Thomas Maier und den neuen Revierleiter Wiesensteig Mario Dreher zu Tagesordnungspunkt 4, die Geschäftsführerin des Gemeindeverwaltungs- verbandes Maike Flinspach sowie Frau Jana 
Horlacher-Schulze als Schriftführerin. Zuhörer gab es keine und die Presse war entschuldigt.

1.  Bekanntgabe der Niederschrift zur öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24.11.2025


Der Entwurf der Niederschrift zu der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24.11.2024 stand den 
Gemeinderäten zur Verfügung. Es wurde darum gebeten, den Entwurf auf inhaltliche Richtigkeit zu 
prüfen und die Niederschrift in der Sitzung zu bestätigen, was auch geschah.

2.  Kriterien zur Bürgermeisterwahl 2026                                                            
 Bildung des Gemeindewahlausschusses für die Bürgermeisterwahl 2026

Vor  der  öffentlichen Bekanntmachung  der  Wahl  des  Bürgermeisters  muss  der Gemeindewahlausschuss   gebildet   
werden.   Zuständig   für   die   Bildung   des Gemeindewahlausschusses   ist   der   Gemeinderat   
nach   §   11   Absatz   2   des Kommunalwahlgesetzes.   Darin   ist   u.a.   geregelt:   „…Ist   
der   Bürgermeister Wahlbewerber…,      wählt      der      Gemeinderat      den      Vorsitzenden  
des Gemeindewahlausschusses  und  einen  Stellvertreter  aus  den  Wahlberechtigten und 
Gemeindebediensteten…“ Bürgermeister Bernd Schaefer stellt sich wieder zur Wahl, weshalb der 
Vorsitz und dessen Stellvertreter gewählt werden müssten.

Der  Gemeindewahlausschuss  muss  aufgrund  rechtlicher  Vorgaben  aus  dem Vorsitzenden  oder  
seinem  Stellvertreter  und  mindestens  zwei  Beisitzern  oder deren Stellvertreter bestehen.

Es wurde vorgeschlagen und beschlossen, den Gemeindewahlausschuss wie folgt zu bilden und zu 
wählen:

Vorsitzender Stellvertrender 
Heiko Pulvermüller 

Herbert Rey

 

 
Beisitzer Stellvertreter 
Martin Heller Thomas Stehle 
Achim Müller Viola Kottmann-Hepperle
Tobias Fischer Benjamin Walbach 
  
Schriftführer Stellvertreter 
Jana Horlacher-Schulze Mirjam Grözinger 
  
 

Kandidatenvorstellung


Der Gemeinderat wurde gebeten, über die Durchführung und Ausgestaltung einer öffentlichen 
Vorstellung der Kandidaten (m/w/d) für die anstehende Bürgermeisterwahl zu beraten und zu 
entscheiden.

Ziel der Veranstaltung ist es, den Bürgern (m/w/d) eine transparente, faire und umfassende 
Information über die zur Wahl stehenden Personen zu ermöglichen.

Es wurde vorgeschlagen und beschlossen, eine öffentliche Kandidatenvorstellung in der Gemeindehalle 
am 17.April 2026 durchzuführen, sofern mehrere Bewerber (m/w/d) zur Wahl zugelassen werden. Liegt 
nur eine Bewerbung vor, wird keine öffentliche Kandidatenvorstellung durch die Gemeinde 
organisiert. Es obliegt dann dem einzigen Bewerber (m/w/d) die Planung und Ausgestaltung seiner 
eigenen Vorstellung. Näheres bestimmt der Gemeinderat nach Ende der Bewerbungsfrist.

Stellenbeschreibung


Es wurde vorgeschlagen und beschlossen, die Stellenausschreibung wie sie dem Gremium im Entwurf 
vorlag in folgenden Medien auszuschreiben:

-    Staatsanzeiger
-    Oberer Fils Bote
-    Homepage

Auf eine Stellenausschreibung in der Geislinger Zeitung wurde unter anderem aus Kostengründen 
verzichtet.

Zeitschiene


Mit dem Terminplan wurde die vorgeschlagenen Zeitschiene zur Vorbereitung und Durchführung der 
Bürgermeisterwahl incl. Stichwahl durch die Ratsmitglieder angenommen.


3.   Haushalt 2026 - Einbringung und Beratung

Haushaltsplan-Entwurf 2026

Im   Gesamtergebnishaushalt   2026   ergibt   sich   für   Mühlhausen   i.   T.   ein 
veranschlagtes  ordentliches  Ergebnis  von  -  169.460  €  (ordentliches  Ergebnis 2025: -391.835 
€). Aus den vergangenen Jahren beträgt der Stand der Rücklagen rund 1.140.000 €, sodass das 
negative ordentliche Ergebnis ausgeglichen werden kann.  Außerdem  wird  für  2025  statt  dem  
geplanten  negativen  Ergebnis  ein positives Ergebnis erwartet.

Produkt 61.10.0000 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen
In  den  vergangenen  Jahren  lagen  die  Erträge  aus  der  Gewerbesteuer  immer deutlich über dem 
Planansatz. Deshalb werden die Gewerbesteuererträge im Jahr 2026  trotz  der  wirtschaftlich  
schwierigen  Lage  mit  700.000  €  etwas  erhöht angesetzt. Die Vergnügungssteuer wird im Jahr 
2026 von 18 % auf 20 % erhöht, weshalb die Erträge um 10.000 € steigen. Weitere Erträge aus 
Gemeindesteuern blieben in etwa gleichbleibend.

Aufgrund der sinkenden Steuerkraftsumme reduzieren sich die Kreisumlage um 43.800   €,   
Finanzausgleichsumlage   um   34.300   €.   Gleichzeitig   steigen   die Schlüsselzuweisungen   um  
 rund   92.000   €,   der   Gemeindeanteil   an   der Einkommenssteuer um rund 37.500 €, der 
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer um rund 28.700 €.

Insgesamt  verbessert  sich  das  ordentliche  Ergebnis  beim  Produkt  61.10.0000 (Steuern,  
allgemeine  Zuweisungen,  allgemeine  Umlagen)  um  ca.  284.675  € gegenüber dem Vorjahr. Trotz 
der Entlastung bleiben die Umlagen aufgrund der guten Steuerergebnisse der Vorjahre weiterhin auf 
einem hohen Niveau.

Finanzhaushalt & Investitionen
Aus   laufender   Verwaltungstätigkeit   des   Ergebnishaushalts   ergibt   sich   ein 
Zahlungsmittelüberschuss von 17.470 € (Vorjahr: - 209.865). Dieser Überschuss steht – nach Abzug 
der Tilgungen – für Investitionen zur Verfügung. Da dieser so gering ausfällt, leistet er im Jahr 
2026 nur einen kleinen Beitrag zur Deckung der Tilgung und keinen Beitrag für die Finanzierung der 
Investitionen.

Die Investitionen fallen im Vergleich zum Vorjahr deutlich höher aus. Eine große Maßnahme   ist   
die   Sanierung   der   Brühlstraße,   die   mit   510.000   €   für   die Straßensanierung und 
150.000 € für die Kanalsanierung veranschlagt wurde. Eine weitere größere Maßnahme ist der 
Breitbandausbau in den Eselhöfen, der mit
390.000  €  im  Entwurf  des  Haushaltsplan  für  2026  eingeplant  wurde.  Für  den 
Breitbandausbau sind jedoch auf der Einnahmeseite Investitionszuschüsse von Land und Bund in Höhe 
von 351.000 € vorgesehen.

Durch das Infrastrukturprogramm des Bundes kann die Gemeinde Mühlhausen
i.T.  682.080,13  €  für  Investitionen  aus  dem  Sondervermögen  Infrastruktur  und 
Klimaneutralität des Bundes abrufen. Der Abruf kann über zwölf Jahre erfolgen und  stellt  somit  
eine  maßgebliche  Entlastung  des  Haushalts  hinsichtlich  der anstehenden  Investitionen  dar.  
Für  das  Jahr  2026  ist  ein  Abruf  aus  diesem Sondervermögen i.H.v. 300.000 € für die 
Sanierung der Brühlstraße vorgesehen. Je nach finanzieller Entwicklung des Jahres 2026 könnte der 
tatsächlicher Abruf angepasst werden und ggf. höher oder auch niedriger ausfallen.

Insgesamt sind Auszahlungen aus Investitionstätigkeit in Höhe von 1.241.600 € geplant,  dem  
gegenüber  stehen  Einnahmen  aus  Investitionszuwendungen  in Höhe von 668.000 €.

Finanzierung und Liquidität
Zur Finanzierung der Investitionen (verbleibender Finanzierungsmittelbedarf von rund 573.600 €) 
wird eine Kreditaufnahme in Höhe von 573.000 € eingeplant. Ob bzw. in welcher Höhe der geplante 
Kredit tatsächlich in Anspruch genommen wird sich erst im Verlauf des Haushaltsjahres darstellen. 
Zum Jahresende 2026 wird mit einer Entnahme aus den Liquiden Mitteln in Höhe von rund 43.930 € 
gerechnet. Zum Jahresanfang 2026 wird mit einem Stand an liquiden Mitteln von rund 575.000
€   gerechnet,   sodass   die   Mindestliquidität   im   Jahr   2026   und   auch   in   der 
Finanzplanung vorgehalten werden kann.

Dem Entwurf lag die Projektliste 2026 vor, aus welcher die wichtigsten Projekte, Maßnahmen  und  
Investitionen  ablesbar  sind.  Die  Projektliste  erhebt  keinen Anspruch auf Vollständigkeit und 
diente der verwaltungsinternen Übersicht.
Ergänzend zur vorliegenden Planung sind kleinere Konsolidierungsmaßnahmen vorgesehen:
-    Ausstieg aus der Wirtschafts- und Innovationsförderungsgesellschaft für den Landkreis  
Göppingen  (WIF),  jährliche  Ersparnis  197,98  €,  jedoch  Entfall organisatorischer und 
bürokratischer Aufwand. Dabei engere Kooperation mit der Wirtschaftsförderstelle des Landkreises
-    Erhöhung der Mieten Bahnhofstraße 35 und 35/1
-    im  Laufe  des  Jahres  2026  Anpassung  der  Verwaltungsgebühren  durch Neukalkulation
-    Neukalkulation von Friedhofsgebühren
-    Neukalkulation des Kostenersatzes für Feuerwehreinsätze

Der Gemeinderat stimmt dem vorgelegten Entwurf des Haushaltsplans 2026 zu und  beauftragte  den  
Gemeindeverwaltungsverband  „Oberes  Filstal“  mit  der Vorbereitung zur Beschlussfassung im Januar 
2026 im Gemeinderat.


4.   Forstbetriebsplan 2026 und Bericht über das laufende Forstwirtschaftsjahr   

Das  Forstamt Göppingen  hat  der  Verwaltung  den  Betriebsplan  für  2026  zur Beschlussfassung   vorgelegt.   
Die   Beschlussfassung   ist   nach   §   51   Abs.   2 Landeswaldgesetz durch die Gemeinde 
herbeizuführen.
Am Sitzungsabend stellte der Forstamtsleiter des Landratsamtes Göppingen den neuen Leiter des 
Forstrevier Wiesensteig Herrn Mario Dreher aus Heiningen vor. Dieser hat am 01.12.2025 die Arbeit 
als Revierförster aufgenommen. Gemeinsam erläuterten die Fachmänner den Betriebsplan 2026 erstatten 
Bericht zum aktuellen Forstwirtschaftsjahr (FWJ).
Die  Holzerntemaßnahmen  im  Gewann“  Warmen“  sind  noch  nicht  umgesetzt. Grund dafür ist die 
geringer Brennholznachfrage, sowie Schwierigkeiten bezüglich der Holzlagerung. Die kleine 
Verkehrssicherungsmaßnahme oberhalb der Häuser im Warmen wird aber auf jeden Fall im Januar 2026 
umgesetzt!
Für  den  Rückgang  des  Brennholzbedarfes  im  Landkreis  und  besonders  in Mühlhausen i. T. 
wurden folgende Gründe unter anderem genannt:
•    die    Feinstaubproblematik,    die    geänderten    Gesetzeslage    was    das Absprechen von 
Holzöfen zur Folge hatte,
•    den vermehrten Einsatz von Wärmepumpen in den Privathaushalten,
•    das „umständliche“ Bestellverfahren über das Landratsamt,
•    die milderen Winter, der Klimawandel und Weiteres.
Der Forst und die Gemeinde(n) sind angehalten nach Lösungen zu suchen das geschlagene Holz einer 
Nutzung zuzuführen. Den Wald nicht zu bewirtschaften, nicht zu pflegen und für den Klimawandel mit 
geeigneten Maßnahmen zu stärken ist keine Option, so der Forstamtsleiter. Es sind langfristig Ideen 
gefragt was mit dem    Holz    aus    dem    Gemeindewald    geschehen    soll,    welche    dann   
 im Schulterschluss gemeinsam mit den Forstfachleuten umgesetzt werden sollten. So wurde in der 
Sitzung von neuen Wegen berichtet, um Holz sinnvoll zu nutzen. So  wurde  von  Forschungsprojekten  
zur  Stoffherstellung  und  den  Ersatz  von Plastik berichtet.

Revierförster   Dreher   ging   auf   die   Planungen   für   2026   ein.   Dabei   ist   die 
Jungdurchforstung im Bereich Steinbühl in Fichte und Buche an zwei Waldorten mit ca. 120 fm 
Holzmasse geplant. Zur Realisierung der Planansätze zur Holzernte werden im Bereich der 
Finanzplanung 7.896 € bei den Einnahme und in gleicher Höhe die Ausgaben angesetzt. Die geplanten 
Einnahmen werden dabei durch die Kosten   der   Holzernte,   Verwaltungskosten,   Kosten   des   
Holzverkaufes   und Sonstigen   fast   vollständig   aufgebraucht   wodurch   für   das   Jahr   
2026   keine Mehrerlöse zu erwarten sind.

Die   Ratsmitglieder   nahmen   die   Ausführung   interessiert   zur   Kenntnis   und beschlossen 
die Planungen für 2026 wie vorgeschlagen.


5.  Annahme einer Spende vom AlbWerk                                                                

Auch dieses Jahr erhält die Gemeinde Mühlhausen i. T. wieder eine große Spende vom AlbWerk 
Geislingen in Höhe von 700,- Euro. Spenden mit einer Höhe über 100  €  bedürfen  eines  separaten  
Gemeinderatsbeschlusses  über  die  Annahme oder Ablehnung. Spenden mit einem Wert unter 100 € 
können gesammelt und mit einen  gemeinsamen  Beschluss  des  Gremiums  am  Jahresende  angenommen 
werden.  Von  der  Verwaltung  wurde  vorgeschlagen,  die  Spende  des  AlbWerk anzunehmen  und  z.  B. für  die  Partnerschaftstage  2026  in  Geierswalde  zu verwenden.

Beidem wurde zugestimmt.


6.  Vorgehensweise zur Kommunalen Wärmeplanung nach dem Wärmeplanungsgesetz (WPG)


Bisher  wurde  bereits  der  Auftrag  an  die  Rationelle  Energie  Süd  (RES)  aus Geislingen an 
der Steige für eine kommunale Wärmeplanung für die Gemeinden Mühlhausen  i.  T.,  Stadt  
Wiesensteig  und  Drackenstein  nach  dem  Klimagesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) vergeben, 
welche vom Land mit 80% gefördert wurde.
Nach    aktueller    Lage    können    nun    anstelle    der    bewilligten    Förderung, 
Konnexitätszahlungen in Anspruch genommen werden. Diese fallen in der Regel höher aus als die 
Förderung und es ist kein Eigenanteil der Kommune zu tragen. Der Wärmeplan nach 
Wärmeplanungsgesetzes (WPG) hat auch keine rechtliche Außenwirkung (wie derjenige nach KlimaG BW) 
und begründet keine einklagbaren Rechte oder Pflichten.
Entsprechend  dem  Klimaschutzgesetzes  Baden-Württemberg  (KlimaSchG  BW) werden pro Gemeinde 
(Kleiner 10.000 EW) für die Jahre 2025-2028 jeweils 10.000
€  und  22  ct/Einwohner  jährlich  als  Konnexitätszahlung  vergütet.  Für  die  Jahre 2029 und 
2030 sind 3.000 € pro Gemeinde und 9 ct/Einwohner vorgesehen. Es stehen also deutlich mehr Mittel 
zur Verfügung als bei der Förderung über das Land  (nach  unserer  Berechnung  für  den  Konvoi  
ca.  100.000  €  brutto  mehr!), welchen geringere zusätzliche Kosten durch den Mehraufwand 
gegenüberstehen, siehe  auch  Homepage  KEA  (KEA  Klimaschutz-  und  Energieagentur  Baden- 
Württemberg GmbH: KlimaG BW: §34 | Finanzieller Ausgleich | Wärmewende): Der Gemeinderat hatte zu 
diesem Tagesordnungspunkt zu entscheiden, ob aus der  Förderung  des  Landes  ausgestiegen  werden  
soll  und  damit  der  bewilligte Zuschuss  in  Höhe  von  für  den  Gesamtkonvoi  
Wiesensteig-Mühlhausen  i.T.- Drackenstein  freigegeben  wird.  Dem  stimmte  der  Gemeinderat  
einstimmig  zu. Damit ist der Weg frei für die Konnexitätszahlungen des Bundes.
Zur Durchführung der kommunalen Wärmeplanung bleibt die RES beauftragt. Der Auftrag wird um die 
Leistungen gemäß des vorliegenden Angebot vom 31.10.2025 erweitert.

 

7.  Antrag auf Baugenehmigung für einen Wohnhausanbau sowie Abbruch einer  Großraumgarage  -  
Stellungnahme  der  Gemeinde  und  Erteilung  des Einvernehmens


Die Bauherrschaft möchte auf ihrem Grundstück Brühlstraße 8, Flst. 268, an das bestehende  Wohnhaus 
 zusätzlichen  Wohnraum  und  eine  überdachte  Terrasse anbauen.    Außerdem    soll    die    
vorhandene    Großraum    Garage    ersatzlos abgebrochen werden.
Im Bereich des Flst. 268 gibt es keinen rechtsverbindlichen Bebauungsplan. Das Vorhaben richtet 
sich somit nach § 34 BauGB und ist zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, 
der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut  werden  soll,  in  die  Eigenart  der  
näheren  Umgebung  einfügt  und  die Erschließung gesichert ist. Dies ist alles gegeben und das 
Bauvorhaben tangiert das gesetzliche Anbauverbot gemäß § 9 Abs. 1 Fernstraßengesetz (FStrG) von 20 
m zur Landstraße 1200 nicht.

Der   Gemeinderat   hatte   keine   Bedenken   und   erteilte   das   gemeindliche Einvernehmen.


8.  Bekanntgabe einer Baugenehmigung, Errichtung einer Mehrzweckhalle mit Bürotrakt - Planänderung 
-, Filsaue 2, Flst. 1415/2

Mit  Schreiben  vom  01.12.2025  genehmigte  das  Bauamt  des  Landratsamtes Göppingen den o. g. 
Bauantrag.


9.   Bekanntgaben zur Sitzung am 15.12.2025                                                         
9.1.  Zuschuss  nach  der  Richtlinie  für  die  Bundesförderung  für  effiziente Gebäude- und 
Einzelmaßnahmen – Austausch von Fenstern im Rathaus

Mit Bescheid vom 26.11.2025 erhielt die 
Gemeinde die Zuwendung aus den Fördermitteln des Energie- und Klimafonds für den Austausch von 
Fenstern im Rathaus. Die Fördersumme beläuft sich auf 2.453,- Euro. Die Umsetzung erfolgte   
größtenteils   2024   und   die   Gesamtmaßnahme   wurde   bereits abgerechnet.

9.2.  Vertragsunterzeichnung zum Breitbandausbau Eselhöfe
Am     vergangenen     Dienstag,     16.     Dezember     2025     kam     es     zur 
Vertragsunterzeichnung     mit     der     Firma     NGN     fibernetwork     zum Breitbandausbau 
Eselhöfe. Die Unterzeichnung wird dementsprechend über eine Pressemitteilung noch öffentlich 
kommuniziert. In diesem Zuge wurden auch der Bauablauf und die Zeitschiene besprochen.

9.3.  Verbandsversammlung     ZV     Albwasserversorgungsgruppe     II     am Mittwoch, 17.12.2025
Auf genannte Sitzung wurde hingewiesen. Die Gemeinde Mühlhausen im Täle wird dabei vertreten von 
GRin Viola Kottmann-Hepperle. Bürgermeister Bernd Schaefer ist der Verbandsvorsitzenden.

9.4.  Rathaus geschlossen – 02. Januar 2026
Das  Rathaus  ist  am  Freitag,  02.01.2026  geschlossen.  Es  werden  keine Bürgerdienste 
angeboten.

9.5.  Wählbarkeits-  und  Wahlrechtsbescheinigungen  für  die  Landtagswahl 2026 während der 
anstehenden Weihnachtszeit und Jahreswechsel

Für die Ausstellung von Wählbarkeits- und Wahlrechtsbescheinigungen für die Landtagswahl  2026  
stehen  wir  während  der  Feiertage  und  zwischen  den Jahren  zu  den  üblichen  Öffnungszeiten  
zur  Verfügung.  Außerhalb  dieser Öffnungszeiten ist die Verwaltung bis 16 Uhr telefonisch 
erreichbar. Auf eine dementsprechende Information im Mitteilungsblatt wird verwiesen.

9.6.   Verbandsversammlung   Schulverband   „Oberes   Filstal“   am   Mittwoch, 14.01.2026
Auf die o.g. genannte Sitzung wurde hingewiesen. Die Gemeinde Mühlhausen im Täle  wird  von  GRin  
Viola  Kottmann-Hepperle  vertreten.  Bürgermeister  Bernd Schaefer wird in seiner Funktion als 
Verbandsvorsitzender ebenfalls dabei sein.

9.7.  Verbandsversammlung GVV „Oberes Filstal“ am Mittwoch, 21.01.2026

Am         21.01.2026         findet         die         Verbandsversammlung         des 
Gemeindeverwaltungsverbandes  „Oberes  Filstal“  statt.  Die  Vertreter  der Gemeinde  Mühlhausen  
i.T.  in  der  Verbandsversammlung  wurden  gebeten, sich diesen Termin vorzumerken.

9.8.  Baufreigabe für den Neubau des Albaufstiegs BAB8


Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat die formale Baufreigabe für  den  
sechsstreifigen  Ausbau  des  Albauf-  und  -abstieg  der  Autobahn  A8 erteilt. Nach Abschluss 
aller Planfeststellungsverfahren kann die Umsetzung dieses als "letzter Engpass der A8" 
bezeichneten Großprojekts beginnen.
Die Erteilung der Baufreigabe wurde durch die Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel  
ermöglicht.  Nachdem  der  Koalitionsausschuss  im  Oktober 2025     die     politische     
Einigung     über     zusätzliche     Mittel     für     die Verkehrsinfrastruktur  erzielt  hatte, 
wurde  diese  Finanzierung  im  Zuge  der Verabschiedung des Bundeshaushalts 2026 durch den 
Deutschen Bundestag final   beschlossen.   Erst   dieser   formale   Haushaltsbeschluss   sicherte  
die Finanzierung rechtlich ab und erlaubte dem Ministerium, die Baufreigabe zu erteilen.
Mit  der  Baufreigabe  besteht  nun  Planungssicherheit  für  alle  beteiligten Kommunen,   Bürger  
und   die   regionalen   Wirtschaftsakteure.   Detaillierte Informationen zum Projektverlauf und 
den kommenden Schritten finden sich auf       der       Website       der       Autobahn       GmbH 
des Bundes (https://www.autobahn.de/planen-bauen/projekt/a8-albaufstieg).


Ergänzend   ging   der   Vorsitzende   noch   auf   ein   Antwortschreiben   des Bundesministeriums 
  für   Verkehr   zur   erfolgten   Onlinepetition   ein.   Das Schreiben wurde vom Leiter der 
Abteilung Bundesfernstraßen,  Herrm Michael Puschel, im Auftrag des Verkehrsministers Patrick 
Schnieder verfasst. Rein sachlich  wurde  mit  wenigen  Sätzen  beschrieben,  dass  die  Freigabe  
der Finanzmittel  für  den  Neubau  Albaufstieg  vom  Bundeshaushalt  abhängig  ist und   dieser   
sich   zum   damaligen   Zeitpunkt   noch   im   parlamentarischen Verfahren befindet. Mit keinem 
Wort ging das Schreiben in irgendeiner Weise auf  die  Menschen  in  der  Region  ein,  auf  die  
Belastungen  und  auf  das Engagement einer OnlinePetition mit so vielen Unterschriften. Das alles 
wurde nicht einmal erwähnt. Bei diesem emphatielosen Antwortschreiben darf man wohl von 
„Kanzleitrost“ sprechen. Wie man dies auch immer bewerten mag, schlussendlich ist es nun auch 
unerheblich, denn in der Zwischenzeit sind wir mit der Baufreigabe einen deutlichen Schritt weiter.


10. Bürgerfragen                                                                                    
                       
Es waren keine Zuhörer zu gegen.


11. Sonstiges / Anfragen                                                                            
                  
In der Sitzung wurden keine weiteren Themen angesprochen.