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Pachtzins für Gemeindegrundstücke

icon.crdate07.11.2025

Mühlhausen i. Täle- Der jährliche Pachtzins für die von der Gemeinde gepachteten Grundstücke und Gartenländer ist auf 10.11. eines Jahres zu zahlen.

Der jährliche Pachtzins für die von der Gemeinde gepachteten Grundstücke und Gartenländer ist auf 10.11. eines Jahres zu zahlen.

Die Pächter werden gebeten, sofern sie keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, den Pachtzins zum 10.11.2025 auf eines der Gemeindekonten zu überweisen.

Volksbank Alb eG

IBAN: DE81 6309 1300 0550 6390 04

BIC: GENODES1LAI

Raiffeisenbank Gruibingen

IBAN: DE48 6006 9242 0015 6800 02

BIC: GENODES1RGR

Kreissparkasse Göppingen

IBAN: DE24 6105 0000 0008 0010 94

BIC: GOPSDE6GXXX