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Bekanntmachung der Haushaltssatzung des ZV IKZ 2025
icon.crdate15.08.2025
Mühlhausen i.T. - Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Zweckverbands für interkommunale Zusammenarbeit Gruibingen-Mühlhausen i.T. für das Haushaltsjahr 2025
Bekanntmachung der Haushaltssatzung
des Zweckverbands für interkommunale Zusammenarbeit Gruibingen-Mühlhausen i.T. für das Haushaltsjahr 2025
Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit § 5 Abs. 3 und § 18 des Gesetzes über Kommunale Zusammenarbeit hat die Verbandsversammlung am 07.07.2025 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
| 1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen | EUR |
| 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von | 808.754 |
| 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von | 808.754 |
| 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von | 0 |
| 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von | 0 |
| 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von | 0 |
| 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von | 0 |
| 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von | 0 |
| 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen | |
| 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 771.784 |
| 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 697.404 |
| 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von | 74.380 |
| 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 0 |
| 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 153.000 |
| 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von | -153.000 |
| 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von | -78.620 |
| 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 153.000 |
| 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 86.850 |
| 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von | 66.150 |
| 2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von | -12.470 |
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 153.000 EUR.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 EUR.
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 300.000 EUR
§ 5 Verbandsumlagen
| Die Betriebskostenumlage nach § 7 Abs. 2 der Verbandssatzung wird auf | 754.734 EUR, |
| die Investitionsumlage nach § 7 Abs. 3 der Verbandssatzung wird auf | 0 EUR |
| festgesetzt. | |
| Hiervon hat die Gemeinde Gruibingen aufzubringen: | |
| Betriebskostenumlage Abwasserbereich: | 7.745,00 EUR |
| Abschreibungsumlage Abwasserbereich: | 6.088,00 EUR |
| Betriebskostenumlage Verbandsbauhof: | 415.451,00 EUR |
| Abschreibungsumlage Verbandsbauhof: | 41.189,00 EUR |
| Zinsumlage: | 15.950,00 EUR |
| Investitionsumlage Abwasserbereich: | 0,00 EUR |
| Die Gemeinde Mühlhausen i. T. hat aufzubringen: | |
| Betriebskostenumlage Abwasserbereich: | 3.555,00 EUR |
| Abschreibungsumlage Abwasserbereich: | 392,00 EUR |
| Betriebskostenumlage Verbandsbauhof: | 233.103,00 EUR |
| Abschreibungsumlage Verbandsbauhof: | 23.111,00 EUR |
| Zinsumlage: | 8.150,00 EUR |
| Investitionsumlage Abwasserbereich: | 0,00 EUR |
| Gruibingen, den 08.07.2025 | gez. Schweikert – Verbandsvorsitzender – |
Die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung 2025 wurde vom Kommunalamt des Landratsamtes Göppingen mit Erlass vom 17.07.2025, Aktenzeichen 12 – 902.5, gem. § 121 Abs. 2 i. V. m. § 81 Abs. 2 GemO und § 18 GKZ bestätigt.
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen in Höhe von 153.000 € wurde nach § 18 GKZ i. V. m. § 87 Abs. 2 GemO genehmigt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 300.000 € bedurfte nach § 18 GKZ i. V. m. § 89 Abs. 3 GemO der Genehmigung. Diese Genehmigung wurde erteilt.
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 und 5 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Zweckverband für interkommunale Zusammenarbeit Gruibingen – Mühlhausen i. T. geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan wird hiermit gemäß § 81 Abs. 3 GemO i. V. m. § 18 der Verbandssatzung öffentlich bekannt gemacht.
Jedermann kann in die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan
| in der Zeit | von | Montag, | dem 11.08.2025, |
| bis | Mittwoch, | dem 20.08.2025, |
je einschließlich, während der üblichen Arbeitszeiten, im Rathaus Gruibingen, Einsicht nehmen.
| Gruibingen, den 5. August 2025 | gez. Schweikert – Verbandsvorsitzender – |




