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Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 27. Januar 2025
icon.crdate31.01.2025
Mühlhausen i.T. - Kurzbericht über die Sitzung des Gemeinderats vom 27.01.2025
Der Vorsitzende begrüßte zur Sitzung die anwesenden Mitglieder des Gemeinderats, Frau Magdalena Pehl vom des Gemeindeverwaltungsverband „Oberes Filstal“ zu Tagesordnungspunkt 3 sowie Frau Jana Horlacher-Schulze als Schriftführerin. Zu Tagesordnungspunkt 2 konnte Heinz Pöhler von dem Steinbeis Kompetenzzentrum Nachhaltige Energie (KNE) begrüßt werden. Die Presse war vertreten durch Ralf Heisele von der Geislinger Zeitung. Zuhörer gab es keine.
1. Bekanntgaben der Niederschriften zu den öffentlichen Gemeinderatssitzungen vom 25.11.2024 und 16.12.2024
Die Entwürfe der Niederschriften zu den öffentlichen Gemeinderatssitzungen vom 25.11.2024 und vom 16.12.2024 standen den Gemeinderäten zur Verfügung. Es wurde darum gebeten, die Entwürfe auf inhaltliche Richtigkeit zu prüfen und die Niederschriften in der Sitzung zu bestätigen, was auch geschah.
2. Nachhaltige Energieversorgung für öffentliche Gebäude – Auftragsvergabe von Photovoltaik für die gemeindlichen Gebäude
Mit Verweis auf die Sitzung des Gemeinderats vom 25.11.2024 erfolgte die Ausschreibung der planten Photovoltaikanlagen auf den Dächern der Gemeinde im Bereich der Gosbacher Straße in zwei getrennten Losen.
Mit der Angebotseröffnung (Submission) am Donnerstag, 09.01.2025, lagen jeweils 6 Angebote zu den beiden Losen vor. In der Zwischenzeit wurden die Angebote durch das beauftragte Beratungsunternehmen Steinbeis Kompetenzzentrum Nachhaltige Energie (KNE) technisch sowie ökonomisch geprüft.
Der Gemeinderat beschloss die Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen auf Basis der technischen sowie wirtschaftlichen Prüfung sowie den ausführlichen Erläuterungen von Herrn Pöhler. Vergeben wurde anhand einer Punktebewertung beider Lose.
Im Gesamtergebnis hatte die Firma Febe Sonnenenergie (Fetzer und Bertsch Energie GmbH aus Erbach-Ringingen mit einem Angebotspreis in Höhe von 127.760 € netto das wirtschaftlichste Gesamtangebot. Nach ausführlichen Informationen und regem Austausch erteilte der Gemeinderat den Auftrag an die Firma Febe Sonnenenergie.
3. Haushalt 2025 mit Haushaltssatzung – Beratung und Beschlussfassung
Zwischen globalen Herausforderungen und örtlichen Chancen
Globale, nationale sowie regionale Veränderungen wirken sich tiefgreifend auf unser gemeinschaftliches Leben aus. Die letzten Jahre waren geprägt von ungeahnten Veränderungen: Die Rolle der USA als verlässlicher Partner muss mit der Wiederwahl von Donald Trump zumindest neu bewertet werden. Der Krieg in der Ukraine hat die geopolitische Landschaft neu geordnet, hinzu kommen politische Entwicklungen im Nahen Osten, Israel und Syrien.
Wirtschaftliche Unsicherheiten: Abhängigkeiten in der Exportstärke zu anderen Nationen, insbesondere China und USA machen die heimische Wirtschaft angreifbar. Die Inflation ist gestiegen, Lieferketten sind gestört, die Energiepreise sind so unbeständig und unkalkulierbar wie nie zuvor. Die politische Landschaft ist fragmentiert, und die Debatten werden oft emotional geführt. Dies erschwert die Suche nach gemeinsamen Lösungen für drängende Probleme. Nicht zuletzt endet dies in der vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar 2025. Einher geht ein gesellschaftlicher Wandel: Die Digitalisierung schreitet rasant voran, und die demografische Entwicklung stellt unser Sozialsystem vor neue Herausforderungen. Gleichzeitig wächst das Bewusstsein für soziale Gerechtigkeit, „Work-Life-Balance“ und Nachhaltigkeit sowie für den Klimaschutz.
Die Herausforderungen werden zudem durch globale Flüchtlingsbewegungen und Migration nicht einfacher. Laut UNO-Flüchtlingshilfe gab es 122 Millionen Flüchtlinge im Jahr 2024. Die Zahl der Flüchtlinge ist damit erneut weltweit gestiegen. Politische Entscheidungen oder gar auch die fehlenden Entscheidungen führen zu finanziellen Belastungen und zu gesellschaftlichen Diskussionen. Uneinigkeit und unsolidarische Alleingänge innerhalb der EU erschweren die Aufgabenerledigung und lösungsorientiertes Handeln. Man muss anerkennen, dass dies mittlerweile ein wesentlicher Teil unserer kommunalen Aufgabenbewältigung ist: Integration im gesellschaftlichen Leben, in Kindergärten und in Schulen, das Recht auf Arbeit oder die konsequente Umsetzung von Recht und Gesetz. Dies alles auch mit Blick auf die Finanzierung dieser Aufgaben! Lange Zeit konnte die Gesellschaft und die Wirtschaft aufgrund gegebener Strukturen und ihrer Stärke allen Widrigkeiten bestehen. Doch immer deutlicher bekommen wir die Folgen und Konsequenzen der zuvor beschriebenen Entwicklungen zu spüren.
Die Folge sind u. a. wirtschaftliche Unsicherheiten mit konkreten Auswirkungen auf die lokale Wirtschaft (z. B. Insolvenzen/Schließungen von Geschäften, steigende Arbeitslosigkeit). Es gibt auch die Herausforderungen durch den demografischen Wandel, wie z. B. in der Pflege oder Betreuung. „Fehlende Fachkräfte“ als Stichwort.
Auch Themen des Klimawandels mit wiederkehrenden und unstetigen Wetterlagen sind dringend im Auge zu behalten. Stellen Starkregen und Hochwasser eine akute und schnell sichtbare Gefahr für uns dar, so sind Trockenperioden, Waldbrandgefahren, Trinkwasserknappheit sowie gesundheitliche Probleme aufgrund von Hitzeeinwirkungen eher unscheinbar, wenngleich nicht weniger gefährlich.
Vieles hängt zwar von einer guten und nachhaltigen Politik ab, den bestmöglichen Rahmenbedingungen, unter denen sich die Wirtschaft entwickeln kann. Benötigt wird deshalb aber auch eine Politik, welche die Menschen nicht bevormundet oder für dumm verkauft, sondern in ihrer Selbstverantwortung stärkt. Wir brauchen eine Politik, die Bürgerinnen und Bürger in die Pflicht nimmt, um auch dem Staat etwas zurückgeben zu können. Im Ergebnis muss stehen, dass sich Leistung lohnt und sich ein gesellschaftlicher Mehrwert entwickelt.
Auch unsere Gemeinde ist von diesen Entwicklungen betroffen. Wir müssen uns den veränderten Rahmenbedingungen stellen und gleichzeitig die Lebensqualität für unsere Bürgerinnen und Bürger sichern. Wenn man sich damit auseinandersetzt, wird klar, dass dann auch die staatlichen und kommunalen Verwaltungen wichtige Verantwortungen übernehmen müssen. So stehen auch wir vor der Herausforderung, Verwaltungsprozesse zu optimieren und zu modernisieren. Das heißt auch Stärkung der digitalen Verwaltung und Professionalisierung der Mitarbeiter und seiner Strukturen. Ein wesentlicher Baustein werden auch 2025 Investitionen in Schulen und Kindergärten sein, mitsamt der Förderung außerschulischer Aktivitäten und Betreuungsmodelle.
Bei alledem darf aber die Kultur und Freizeit im Ort nicht vergessen werden. Förderung des kulturellen Lebens und Schaffung von attraktiven Freizeitangeboten. Der vorgelegte Haushalt für das Jahr 2025 ist mehr als nur eine Aufstellung von Einnahmen und Ausgaben. Er ist ein Spiegelbild der Zeit, in der wir leben. Er zeigt, wie wir mit den Herausforderungen der Gegenwart umgehen und wie wir die Zukunft unserer Gemeinde gestalten wollen.
Schwerpunkte des Haushalts:
Wir nutzen die gegebene finanzielle Stärke (Rücklagen) unserer Gemeinde und investieren in die Zukunftsfähigkeit. Wir stellen finanzielle Entwicklungen transparent und realistisch dar. Der Haushalt 2025 wird geprägt sein durch eine vorsichtige und vernünftige Finanzplanung. Ausgaben werden eher im Maximum betrachtet, Einnahmen besser vorsichtig angesetzt. Das bietet den Spielraum für Sicherheit und eine gegebene Tendenz in mögliche Verbesserungen im Jahresverlauf.
Wir werden in Bildung und Betreuung investieren, um unsere Gemeinde fit für die Zukunft zu machen. Gemeinsame Herausforderungen in der gymnasialen Landschaft mit Geislingen sind dabei mittelfristig zu betrachten. Kurzfristig steht der Neubau eines Kindergartens auf der Agenda. Zudem ist der Anspruch auf Ganztagsbetreuung an der Grundschule Mühlhausen i.T. umzusetzen. Weitere Investitionen im Bereich der Nachmittagsbetreuung sind ebenfalls vorgesehen, damit bestmögliche Rahmenbedingungen gegeben sind, um dieser Aufgabe gerecht zu werden. Interkommunal stehen wir zu unserer Verantwortung, die Realschule im Schulverbund optimal auszustatten. Damit stehen auch die Räumlichkeiten und die Gebäudeinfrastruktur im Blickpunkt der Maßnahmen 2025. Das wirkt sich durch Umlagen des Schulverbands „Oberes Filstal“ unmittelbar auch auf unseren Haushalt aus. Dies gilt im Übrigen bei allen Verbänden, bei denen die Gemeinde Mitglied ist.
Weitere Nutzung von digitalen Technologien: Die Gemeinde Mühlhausen im Täle ist bereits weit vorn in der Nutzung digitaler Prozesse. Innerhalb der Verwaltung läuft bereits ein Großteil digital und bis zu einem gewissen Maße auch medienbruchfrei. Prozesse, die nach außen gehen, stören dann allerdings auch diesen reibungslosen digitalen Ablauf. Wir werden noch weiter investieren, um die Verwaltung noch zukunftsfähiger zu machen. Hierbei sind auch Themen zu nennen, wie die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes, leistungsfähigere Server- und Netzwerkstrukturen sowie auch dem Einsatz von KI in der Verwaltung.
Wir werden unseren Beitrag zum Klimaschutz leisten und eine nachhaltige Entwicklung fördern. Die Installation einer effizienten Heizung war ein erster Baustein hierzu. Die Heizung wird voraussichtlich Anfang Februar 2025 fertiggestellt sein und in Betrieb gehen. Smart überwacht und hinsichtlich der Bedürfnisse der Energieversorgung in der Grundschule, Verwaltung und in der Gemeindehalle wird die Heizung digital steuerbar. Hinzu kommt dieses Jahr die Installation von PV-Anlagen auf den kommunalen Dächern bei Rathaus/Schule sowie Feuerwehr/Bürgersaal. Zum einen nutzt die Gemeinde dann zukünftig den erzeugten Strom selbst, zum anderen trägt diese Maßnahme den erklärten Klimaschutzzielen und den hieraus gegebenen Pflichten bei. Die klimaneutrale Kommune ist nicht nur ein Schlagwort, sondern gesetzlich definierte Pflicht für die Verantwortlichen aus Verwaltung und Gemeinderat. Neben der CO₂-Einsparung wird sich das auch finanziell auszahlen. Die Amortisationszeiten sind relativ kurz.
Wir werden die Planungen im Katastrophenschutz, Starkregen- und Hochwasserpläne stetig weiterentwickeln. Die Freiwillige Feuerwehr erhält auch weiterhin alle erforderlichen Mittel, um bestmöglichen Bevölkerungsschutz zu gewährleisten, sei es bei Brand- und Hilfeleistungsaufgaben, sowie auch im präventiven Bereich, insbesondere bei Stromausfällen und Naturereignissen. Vorsorge und Planungen, die der Bürgerschaft im Eintrittsfall zugutekommt.
Kritik an den auf die Gemeinde durch Bund und Land übertragenen Aufgaben. Aufgaben, welche durch Land und Bund auf die Gemeinden übertragen worden sind UND, welche im Sinne der Subsidiarität (wer bestellt, soll auch bezahlen!) nicht abgedeckt sind, müssen deutlich kritisiert werden. Als Gemeinde werden wir nicht drumherum kommen, diese Aufgaben zu erfüllen, sogenannte Pflichtaufgaben, aber gemeinsam mit anderen Gemeinden und dem Gemeindetag muss regelmäßig und in aller Deutlichkeit eine auskömmliche Finanzierung von gemeindefremden Aufgaben angestrebt werden. Sind in der Vergangenheit zwar immer wieder Verbesserungen erreicht worden, so ist die Lücke zwischen dem, was die Gemeinde für andere leistet und was sie dafür vergütet bekommt, immer größer geworden. Dies gilt nicht nur für den finanziellen Aspekt, sondern auch mit dem Blick auf die personelle Ressource, denn viele dieser Aufgaben nehmen immer mehr Raum im Dienstalltag ein. Mehr und immer komplexere Aufgaben auf dem gegebenen Personalstamm können auf Dauer nicht die Lösung sein. Deshalb bedeutet es für die Gemeindeverwaltung auch, Strukturen zu prüfen, Prozesse anzupassen und sich nachhaltig aufzustellen. Der bisher stark ausgeprägte Servicegedanke und der jeweils leistungs- und lösungsorientierte Ansatz der Verwaltung darf dabei allerdings nicht eingeschränkt werden. Eine Verwaltung, die nur ihre Pflichtaufgaben nach Gesetz erfüllt, verliert ihren führenden Ansatz, die Menschen und Gesellschaft zusammenzubringen. Sozial und empathisch voranzugehen, Vorbild zu sein, Ehrenamt zu fördern und Engagement im Ort hervorzuheben, sind Werte, die geschützt und gestärkt werden müssen.
Das alles bedeutet einen gemeinsamen Weg für uns alle. Ein Weg, der Geld kostet. Ein Weg, der erst einmal für die kommende Zeit Belastungen mit sich bringt. Höhere Steuern, Gebühren, Abgaben und Kosten auf allen Ebenen, nicht nur in der Gemeinde. Das bedeutet aber auch Solidarität und Zusammenhalt, vernünftiges Einordnen der Verantwortlichkeiten mitsamt der Überwindung möglicher Konflikte. Das gelingt uns z. B. durch Nachbarschaftsinitiativen, weitere kulturelle Veranstaltungen durch Akteure im Ort. Das funktioniert durch Engagement und Ehrenamt aus der Bevölkerung heraus, sei es in Vereinen, in der Feuerwehr oder in anderen Rettungs- und Blaulichtorganisationen. Durch soziale Projekte aus der Bürgerschaft heraus werden die Lasten nicht alleine durch die Gemeindeverwaltung getragen und damit auch nicht mittelbar finanziell wieder durch den Bürger. Der "gemeinsame Weg" ist ein dynamischer Prozess, der ständig weiterentwickelt werden muss. Es ist wichtig, offen für neue Ideen zu sein und gemeinsam nach Lösungen zu suchen.
Unter diesem Eindruck der gegebenen Rahmenbedingungen liegt nun der Haushalt 2025 vor, der aufgrund seiner Funktion „nur“ die finanzielle Seite des Gemeindelebens betrachtet. Dies mit all seinen strukturellen Gegebenheiten, aber zugleich auch mit den genannten Herausforderungen. Nicht sichtbar und darstellbar bleibt die gesellschaftliche und soziale Stärke der Menschen im Ort und in der Raumschaft.
Mit Blick auf die nach 2025 folgenden Jahre wird der gesellschaftliche Aspekt und die soziale Rolle der Bürgerinnen und Bürger gerade für Mühlhausen i.T. von immer größerer Bedeutung. Die kommenden Jahre werden in der Prognose sicher nicht leichter. Der kommunale Haushalt 2025 kann zumindest den Rahmen bieten, sich den Herausforderungen entgegenzustellen und all die Aufgaben zu bewältigen, die auf uns zukommen.
Haushaltsplan 2025
Der Haushaltsausgleich im NKHR bezieht sich auf den Ausgleich von ordentlichen Erträgen und ordentlichen Aufwendungen. Im Gesamtergebnishaushalt 2025 in Mühlhausen i. T. ergibt sich ein veranschlagtes ordentliches Ergebnis von -391.835 € (ordentliches Ergebnis 2024: -690.255 €). Aus den vergangenen Jahren beträgt der Stand der Rücklagen rund 1.200.000 €, sodass das negative ordentliche Ergebnis ausgeglichen werden kann.
Aufgrund der unsicheren wirtschaftlichen Lage wurde der Ansatz für die Gewerbesteuererträge im Jahr 2025 mit 650.000 € weiterhin gleichbleibend angesetzt, obwohl die Ergebnisse in der Vergangenheit höher liegen. Die Erträge aus weiteren Gemeindesteuern (Grundsteuer, Vergnügungssteuer, Hundesteuer) wurden im Haushaltsentwurf im Vergleich zum Vorjahr leicht angepasst fortgeschrieben. Durch die Erhöhung der Kreisumlage steigt diese um rund 48.500 € an. Gleichzeitig steigen die Schlüsselzuweisungen um rund 110.000 €, der Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer steigt um rund 30.000 €. Die zu leistenden Umlagen im Finanzausgleich liegen wie bereits im Jahr 2024 auf einem Höchstniveau, was den Haushaltsausgleich erschwert. Durch die genannten Entwicklungen fällt das ordentliche Ergebnis beim Produkt 61.10.0000 (Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen) um ca. 124.500 € besser aus als im Vorjahr.
Außerdem ist im Ergebnishaushalt 2025 als große Position der Austausch der Heizung im Verwaltungsgebäude vorgesehen. Dies wurde 2024 bereits veranschlagt, jedoch wird der Tausch erst im Jahr 2025 abgeschlossen, weshalb hierfür im Jahr 2025 noch rund 94.000 € eingeplant sind.
Im Finanzhaushalt ergibt sich aus der laufenden Verwaltungstätigkeit des Ergebnishaushalts ein Zahlungsmittelbedarf von -209.865 € (frühere Zuführungsrate, Vorjahr: -525.285). Der Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit soll für Investitionen zur Verfügung stehen. Da dieser negativ ausfällt, leistet er im Jahr 2025 keinen Beitrag zur Deckung der Investitionen.
Die Investitionen fallen im Vergleich zum Vorjahr ähnlich aus. Einige Investitionen wurden vom Jahr 2024 ins Jahr 2025 verschoben. Den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit in Höhe von 517.800 € stehen Einnahmen aus Investitionszuwendungen in Höhe von 1.500 € gegenüber. Dadurch ergibt sich zusammen mit dem Zahlungsmittelbedarf aus dem Ergebnishaushalt insgesamt ein Finanzierungsmittelbedarf von 726.165 €.
Das Jahr 2024 ist noch nicht abgeschlossen. Es zeichnet sich jedoch ab, dass das Haushaltsjahr besser verläuft als geplant. Aktuell fehlt es der Gemeinde nicht an Liquidität, sodass kein Kassenkredit benötigt wird. Insgesamt werden sich die liquiden Mittel im Jahr 2024 jedoch reduzieren, weshalb voraussichtlich ein Kredit für die Investitionen i.H.v. 150.000 € aufgenommen werden muss. Zum Jahresbeginn 2024 hat die Gemeinde Mühlhausen Kassenkredite i.H.v. 500.000 € an eine Verbandsgemeinde verliehen, weshalb die liquiden Mittel um 500.000 € höher sind als im Haushalt ausgewiesenen. Der Stand liegt zum Jahresbeginn 2024 unter Hinzurechnung des vergebenen Kassenkredits bei rund 983.361 €.
Zum aktuellen Zeitpunkt verringern sich die liquiden Mittel 2024 auf rund 580.000 € (unter Hinzurechnung einer Kreditaufnahme von 150.000 € für 2024). Zum Jahresbeginn 2025 ergibt sich somit ein voraussichtlicher Stand an liquiden Mitteln von rund 580.000 €. Um den durch die Investitionen geplanten Finanzierungsmittelbedarf von rund 548.000 € abzudecken, wird eine Kreditaufnahme in Höhe von 500.000 € eingeplant. Ob bzw. in welcher Höhe der geplante Kredit tatsächlich in Anspruch genommen wird, wird sich erst im Verlauf des Haushaltsjahres darstellen. Mit Hinzurechnung der zu leistenden Tilgungen und des Zahlungsmittelbedarfs aus laufender Tätigkeit wird mit einer Entnahme aus den liquiden Mitteln i.H.v. rund 290.000 € gerechnet.
Der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2025 wurde nach ausführlichen Erläuterungen einstimmig wie vorgelegt beschlossen.
4. Annahme von Spenden
4.1. Annahme einer Spende – Raiffeisenbank Gruibingen eG für die Grundschule Mühlhausen i. T.
Am 16.12.2024 konnte die Rektorin der Grundschule Mühlhausen im Täle, Frau Tina Weber, eine Zuwendung im Rahmen einer Spendenverleihung in der Raiffeisenbank Gruibingen in Höhe von 250 € dankbar entgegennehmen. Als Verwendungszweck wünscht sich die Grundschule die Verwendung zum Einbau eines Holzpodestes zur Schaffung einer zweiten Ebene.
Dem Gemeinderat obliegt es über Spenden von mehr als 100,00 einen separaten Gemeinderatsbeschluss zur Annahme oder Ablehnung zu fassen. Der Gemeinderat nahm die Spende der Raiffeisenbank Gruibingen eG in Höhe von 250,00 € mit der Verwendung für die Grundschule zum Einbau eines Holzpodestes an.
4.2. Annahme einer Spende – Spende einer Privatperson für Feuerwehrzwecke "Hochwasserschutz"
Für die tatkräftige Unterstützung während des Hochwassers Anfang Juni 2024 hat sich Frau M.J. bei der Freiwilligen Feuerwehr Mühlhausen im Täle mit einer Überweisung von 100 € auf das Konto der Gemeinde bedankt. Diese Spende soll der FFW zweckgebunden dem „Hochwasserschutz“ zugutekommen.
Spenden mit der Höhe von über 100 € bedürfen eines „sofortigen“ und einzelnen Gemeinderatsbeschluss über die Annahme oder Ablehnung der Spende. Spenden unter 100 € können in einem Sammelbeschluss am Jahresende angenommen oder abgelehnt werden. Einstimmig wurde die Spende für die FFW mit dementsprechender Zweckbindung durch das Gremium angenommen. Ein herzliches Dankeschön an die Spenderin.
4.3. Spendenbericht 2024
Für das Jahr 2024 war die Spendenbereitschaft der Einzelnen sehr hoch. Die Summe aller eingegangenen Spenden beläuft sich auf 8.675,34 €. Die im Laufe des Jahres 2024 herangetragenen Spenden wurden in einem Spendenbericht aufgelistet, bestehend aus dem Spendenverzeichnis unter 100 € und dem Spendenverzeichnis über 100 €.
Spenden mit einem Betrag unter 100 € waren zu diesem Tagesordnungspunkt durch einen Gemeinderatsbeschluss gesammelt, anzunehmen oder abzulehnen. Die Gesamtspendenhöhe beläuft sich auf 492,40 €.
Für die Spenden mit einem Betrag über 100 € wurden unter dem Jahr bereits pro Spende ein einzelner Gemeinderatsbeschluss gefasst, was im Spendenbericht für Spenden über 100 € vermerkt wurde. Hier schlagen erfreuliche 8.183,00 € zu Buche. Die Ratsmitglieder fassten den Sammelbeschluss zur Annahme aller aufgelisteten Spenden unter 100 € einstimmig.
5. Wasserzählertausch durch externe Dienstleister – Auftragsvergabe
Der jährliche Austausch der zur Eichung fälligen Wasserzähler gestaltet sich für die Wasserversorgung immer schwieriger. Die Gemeinde Mühlhausen hat in den vergangenen Jahren den Tausch in eigener Regie umgesetzt. Hier gibt es nun erhebliche Schwierigkeiten. So konnten im Jahr 2024 keine Zähler getauscht werden, da schlichtweg kein Personal zur Verfügung stand. Auch in den Jahren 2023 und 2022 sind Wechselaufträge ins neue Jahr mitgenommen worden; selbst mit Unterstützung aus Wiesensteig fand kein vollumfänglicher Ausgleich statt. So stehen im Jahr 2025 ca. 250 Wasserzähler der Größe Qn3-4 bzw. Messkappseln zum Tausch an. Aufgrund weiterhin enger Personalreserve im Bauhof wird daher vorgeschlagen, diese Aufgabe als externe Dienstleistung zu vergeben. Ziel muss sein, dass Ende 2025 alle Vorgaben des Eichgesetzes eingehalten sind. Hierzu lagen dem Gremium zwei Angebote vor. Weitere angefragte Dienstleister gaben keine Rückmeldungen. Das wirtschaftlichere Angebot kam hierbei von der Firma „AquaThoP“ aus Augsburg mit einer Angebotssumme in Höhe von 43,00 € je getauschtem Wasserzähler abzüglich Neukunden- und Mengenrabatt. Bei 250 zu tauschenden Wasserzählern läge der Gesamtaufwand bei max. 10.750 € netto (ohne Rabattabzüge). Großwasserzähler sind in so geringer Menge vorhanden, dass diese durch die örtliche Wasserversorgung weiterhin in Eigenregie getauscht werden können. Der Austausch der Wasserzähler gemäß Eichgesetz wäre dem Grunde nach als „laufende Verwaltung“ angesiedelt. Da jedoch eine externe Firma beauftragt werden soll, befasst sich der Gemeinderat aufgrund seiner gegebenen Kompetenz. Die hierzu erforderlichen Finanzmittel stehen im kommunalen Haushalt zur Verfügung. Mehrheitlich wurde der Beschluss gefasst, den externen Dienstleister Firma „AquaThoP“ aus Augsburg mit einer Angebotssumme in Höhe von 43,00 € je getauschtem Wasserzähler abzüglich Neukunden- und Mengenrabatt mit dem Wasserzähleraustausch zu beauftragen.
6. Bekanntgabe von erteilten Baugenehmigungen
6.1. Bekanntgabe Baugenehmigung, Flst. 87/1, Mühlenweg 9; Nutzungsänderung: Wohnung zur Garage
Mit Schreiben vom 02.12.2024 erteilte das Bauamt des Landratsamtes Göppingen die Baugenehmigung für die o. g. Nutzungsänderung.
6.2. Bekanntgabe Baugenehmigung, Flst. 607/3, Warmenweg 19, Nutzungsänderung im UG: Wohnfläche teilweise in Praxisräumlichkeiten
Auch noch im alten Jahr erteilte am 04.12.2024 das Bauamt des Landratsamtes Göppingen die o. g. Nutzungsänderung.
7. Bekanntgaben
7.1. Verbandsversammlung des Zweckverbandes IKZ Gruibingen-Mühlhausen i.T. am Montag, 10.02.2025
Zu o.g. Termin wurde eine Verbandsversammlung des ZV IKZ terminiert. Die Einladung mit Tagesordnung ergeht noch fristgerecht. Die Gemeinde Mühlhausen i.T. wird dabei vertreten durch Bürgermeister Bernd Schaefer sowie den Gemeinderäten Tobias Fischer, Martin Heller, Achim Müller und Herbert Rey. Der Termin war vorzumerken.
7.2. Sachstandinformation Heizungserneuerung
Die wesentlichsten Installationen der neuen Heizungsanlage im Rathaus sind fertiggestellt. Ein Probebetrieb wird demnächst starten können. Für den 4. Februar 2025 ist die Erstbelieferung mit 16 Tonnen Pellets terminiert. Parallel wird die nächsten Tage die erforderliche Brandschutzwand im Keller mit den dazugehörenden Brandschutztüren errichtet. Im Abschluss steht dann die bautechnische Abnahme sowie die förmliche Abnahme durch den Bezirksschornsteinfeger an. Es wird damit gerechnet, dass die Anlage in KW 10 in Betrieb gehen kann.
Aufgrund diverser Rückfragen wird erneut darauf hingewiesen, dass die Gebäudeteile der Grundschule, des Rathauses, aber insbesondere der Gemeindehalle durch eine Ersatzheizung mit Wärme versorgt werden. Diese Ersatzheizung kann technisch bedingt keine enormen Spitzenlasten abdecken. Sofern es, wie in den letzten Wochen vorgekommen, auf einen längeren Zeitraum zweistellige Minustemperaturen geben sollte, so können die genannten Räumlichkeiten nicht auf das gewünschte Optimum erwärmt werden. Dem versuchen wir mit elektrischen Zusatzgeräten entgegenzuwirken, wobei die Priorität bei der Wärmeversorgung in der Grundschule liegt. Auch hier musste die Verwaltung nachsteuern, weil die Temperaturen teilweise sehr niedrig waren. Die Gemeindehalle hingegen kann aufgrund des Raumvolumens und ihrer Größe leider nicht in dem Maße erwärmt werden, wie es von dem ein oder anderen Nutzer gewünscht wird bzw. es erforderlich wäre. Die Gemeindehalle steht aber allen Akteuren zur Verfügung. Sie ist nicht geschlossen!
Trotz aller Widrigkeiten haben die allermeisten Betroffenen Verständnis für diese besondere Situation gezeigt, hierfür erhielt der betroffene Personenkreis ein herzliches Dankeschön von Bürgermeister Bernd Schaefer. Aufgrund anstehender, nun milderen, Temperaturen dürfte sich die Situation nun etwas entspannen.
8. Bürgerfragen
Es waren keine Bürger zugegen, die hätten Fragen stellen können.
9. Sonstiges / Anfragen
9.1. Eisschicht bei der Unterführung der A8 / Eselsteige
Aus dem Gremium wurde die Verwaltung auf eine Gefahrensituation während der letzten Tage mit Dauerfrost aufmerksam gemacht. Im Bereich Gewann Eseleck wurde das eingeschlagene Holz der Rodungsarbeiten A8 aufgearbeitet und abtransportiert. Dadurch kam es zu Schäden im Bereich der Geländemodellierung. Das Oberflächen- und vermutlich Quellwasser konnten so ungehindert an und durch die Unterführung A8/Eselsteige laufen. Bei Minusgraden entstand dort eine große Eisplatte. Diese gefährdete die Verkehrsteilnehmer, besonders aber die Fußgänger.
Die Verwaltung veranlasst, dass die Verantwortlichen hier technisch nachbessern müssen.
9.2. Oberflächenwasser im Gewann „Altbrunnen“
Ein Gemeinderat informiert, dass auf der Höhe des ehemaligen Steinbruches im Bereich Todtsburg Oberflächenwasser unter der L1200 mittels eines Rohres letztlich der Fils zugeführt wird. Nach dem Auslauf hinter der L1200 fließt dann das Wasser nun offen über das wieder hergestellte Gelände im Gewann Altbrunnen. Bürgermeister Bernd Schaefer informiert, dass hier die Verantwortlichkeit geprüft wird. Die Verwaltung wird dann den Verantwortlichen einen Hinweis zur Regulierung geben.