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Hinweis zur Beantragung von Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl am Sonntag, 23. Februar 2025

icon.crdate10.01.2025

Mühlhausen i.T. - Beachten Sie bitte nachfolgenden Hinweis zur Briefwahl!

Sehr geehrte Wahlberechtigte,

die Gemeindeverwaltung wird ab Ende der zweiten Kalenderwoche die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl am 23.02.2025 erhalten und hiernach direkt mit der Zustellung an die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger beginnen. Grundsätzlich ist ab Erhalt der Wahlbenachrichtigung auch die Beantragung von Briefwahlunterlagen möglich.

Aufgrund des sehr eng getakteten Zeitfensters bei dieser vorgezogenen Bundestagswahl, werden die amtlichen Stimmzettel jedoch nach derzeitigem Stand erst zwei Wochen vor dem Wahltag an die Gemeindeverwaltung zugestellt. Auch bei bereits direkt nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung gestellten Briefwahlanträgen, können diese erst ab der Zustellung der amtlichen Stimmzettel abschließend bearbeitet werden. Mit der Auslieferung durch unsere Amtsbotin kann daher frühestens ab 10.02.2025 begonnen werden.

Wir bitten Sie diesen Umstand bei der Beantragung der Briefwahlunterlagen zu beachten.

Die Gemeindeverwaltung