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8. Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung)
icon.crdate29.11.2024
Mühlhausen i.T. Bekanntmachung der Änderungsatzung für die Trinkwassergebühren!
Aufgrund der §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit den §§ 2 , 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat am 25. November 2024 folgende Satzung zur Änderungen Wasserversorgungssatzung einschließlich nachfolgenden Änderungen beschlossen:
Artikel 1 - Änderung des § 42 Abs. 1 Nr. 2
Die Grundgebühr wird angepasst. Die Tabelle in Satz 2 ist durch folgende Tabelle zu ersetzen:
MID | Q3_4 | Q3_10 | Q3_16 | Q3_25 | Q3_63 | Q3_100 |
Grundgebühr/Monat | 7,50 € | 18,75 € | 30,00 € | 46,87 € | 118,12 € | 187,50 € |
Artikel 2 - Änderung des § 43 Abs. 1
§ 43 Absatz 1 erhält folgende neue Fassung:
§ 43 Verbrauchsgebühren
(1) Die Verbrauchsgebühr wird nach der gemessenen Wassermenge berechnet.
Die Verbrauchsgebühr beträgt 3,70 €.
Artikel 3 - Inkrafttreten
Die Satzungsänderung tritt am 01.01.2025 in Kraft.
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Mühlhausen i.T. geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Mühlhausen im Täle, 26. November 2024
gez. Bernd Schaefer
(Bürgermeister)