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Finanzieller Engpass durch die Corona-Krise
Wir haben Verständnis, dass die derzeitige Ausnahmesituation verstärkt dazu führt, dass Sie die Forderungen Ihrer Stadt/Gemeinde momentan nicht bezahlen können.
Wir möchten Sie daher darauf hinweisen, dass es möglich ist bei Ihrer Gemeinde die Stundung/Ratenzahlung der Forderung zu beantragen. Hier ist es wichtig, die Beantragung rechtzeitig schriftlich vorzunehmen, um anfallende Mahngebühren zu vermeiden. Ob und in welcher Höhe Stundungszinsen erhoben werden, ist von den kommunalen Gremien noch zu beschließen.
Für Einzelheiten hierzu wenden Sie sich bitte an den/die für Sie zuständigen Sachbearbeiter/in des Gemeindeverwaltungsverbandes „Oberes Filstal“, welchen Sie Ihrem Bescheid/Schreiben entnehmen können. Sie finden die Mitarbeiter/innen des GVV auch auf der Homepage des Gemeindeverwaltungsverbandes Oberes Filstal (www.gvv-oberes-filstal.de).