Öffnungszeiten des Rathauses
Das Rathaus ist wie folgt geöffnet:
Mo – Fr. jeweils von 07.30 Uhr – 12.00 Uhr
und zusätzlich
Montags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Selbstverständlich sind wir bei besonderen Anlässen
(z. B.
Standesamt, Rentenangelegenheiten usw.)
auch außerhalb dieser Öffnungszeiten
während unserer üblichen Dienststunden für Sie da.
Wir bitten Sie für diese Fälle um telefonische Terminvereinbarung unter der
Rufnummer 0 73 35 / 9601-0, damit wir auch sicher ausreichend Zeit für Sie
reservieren können.
Die Stelle des/der hauptamtlichen
Bürgermeisters /
Bürgermeisterin
der Gemeinde Mühlhausen im Täle mit 998 Einwohnern
(aktueller Stand lt. Fortschreibung des statistischen Landesamtes zum
30.06.2009) ist infolge Ablaufs der Amtszeit neu zu besetzen. Die Amtszeit
beträgt 8 Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Ergänzend hierzu hat der Gemeinderat beschlossen, dass die Besoldung nach der
höheren der beiden derzeit maßgebenden Besoldungsgruppen (A 13)
erfolgt.
Die Wahl findet am Sonntag, den 11. April 2010, eine
eventuell notwendig
werdende Neuwahl am Sonntag, den 25. April 2010
statt.
Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes
und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union
(Unionsbürgerinnen / Unionsbürger), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der
Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerberinnen / Bewerber müssen am
Wahltag das 25., dürfen aber noch nicht das 65. Lebensjahr vollendet haben und
müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitlich
demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten.
Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 Nr. 1 und 2 und in § 28 Abs. 2 i.
V. mit § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden – Württemberg genannten
Personen.
Bewerbungen können frühestens am 30. Januar 2010 und spätestens am Montag,
15. März 2010, 18.00 Uhr, schriftlich bei dem Vorsitzenden des
Gemeindewahlausschusses – Bürgermeisteramt – Gosbacher Straße 16 in 73347
Mühlhausen im Täle verschlossen mit der Aufschrift „Bürgermeisterwahl“
eingereicht werden.
Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum
Ende der Einreichungsfrist (siehe oben) nachzureichen:
Eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung der Bewerberin / des
Bewerbers ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichem Vordruck;
- Eine eidesstattliche Versicherung der Bewerberin / des Bewerbers, dass
kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2 Gemeindeordnung vorliegt;
- Unionsbürgerinnen / Unionsbürger müssen außerdem zu ihrer Bewerbung eine
weitere eidesstattliche Versicherung abgeben, dass sie die
Staatsan-gehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedstaates besitzen und in diesem
Mitgliedstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann
auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des
Herkunftsmitgliedstaats über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von
Unionsbürgerinnen / Unionsbürger verlangt werden, dass sie einen gültigen
Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem
Herkunftsmitgliedstaat angeben.
Im Falle einer Neuwahl beginnt die Frist für die Einreichung neuer
Bewerbungen am Montag, 12. April 2010, und endet am Mittwoch, 14. April 2010,
18.00 Uhr.
Im Übrigen gelten die Vorschriften für die erste Wahl.
Ort und Zeit der persönlichen Vorstellung in einer öffentlichen Versammlung
werden den Bewerberinnen und Bewerbern rechtzeitig mitgeteilt.
Der derzeitige Stelleninhaber wurde zum Bürgermeister der Nachbarstadt
gewählt
und bewirbt sich nicht wieder.