Amtliches

Öffnungszeiten des Rathauses

Das Rathaus ist wie folgt geöffnet:

Mo – Fr.  jeweils von 07.30 Uhr – 12.00 Uhr

und zusätzlich

Montags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Selbstverständlich sind wir bei besonderen Anlässen
(z. B. Standesamt, Rentenangelegenheiten usw.)
auch außerhalb dieser Öffnungszeiten
während unserer üblichen Dienststunden für Sie da.

Wir bitten Sie für diese Fälle um telefonische Terminvereinbarung unter der Rufnummer 0 73 35 / 9601-0, damit wir auch sicher ausreichend Zeit für Sie reservieren können.



Ausschreibung der Stelle des/der hauptamtlichen Bürgermeisters/Bürgermeisterin

Die Stelle des/der hauptamtlichen

Bürgermeisters / Bürgermeisterin

der Gemeinde Mühlhausen im Täle mit 998 Einwohnern (aktueller Stand lt. Fortschreibung des statistischen Landesamtes zum 30.06.2009) ist infolge Ablaufs der Amtszeit neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ergänzend hierzu hat der Gemeinderat beschlossen, dass die Besoldung nach der höheren der beiden derzeit maßgebenden Besoldungsgruppen (A 13) erfolgt.

Die Wahl findet am Sonntag, den 11. April 2010, eine eventuell notwendig
werdende Neuwahl am Sonntag, den 25. April 2010 statt.

Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen / Unionsbürger), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerberinnen / Bewerber müssen am Wahltag das 25., dürfen aber noch nicht das 65. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten.

Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 Nr. 1 und 2 und in § 28 Abs. 2  i. V. mit § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden – Württemberg genannten Personen.

Bewerbungen können frühestens am 30. Januar 2010 und spätestens am Montag, 15. März 2010, 18.00 Uhr, schriftlich bei dem Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses – Bürgermeisteramt – Gosbacher Straße 16 in 73347 Mühlhausen im Täle verschlossen mit der Aufschrift „Bürgermeisterwahl“ eingereicht werden.

Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist (siehe oben) nachzureichen:

Eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung der Bewerberin / des Bewerbers ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichem Vordruck;

  • Eine eidesstattliche Versicherung der Bewerberin / des Bewerbers, dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2 Gemeindeordnung vorliegt;
  • Unionsbürgerinnen / Unionsbürger müssen außerdem zu ihrer Bewerbung eine weitere eidesstattliche Versicherung abgeben, dass sie die Staatsan-gehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedstaates besitzen und in diesem Mitgliedstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaats über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürgerinnen / Unionsbürger verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedstaat angeben.

Im Falle einer Neuwahl beginnt die Frist für die Einreichung neuer Bewerbungen am Montag, 12. April 2010, und endet am Mittwoch, 14. April 2010, 18.00 Uhr.

Im Übrigen gelten die Vorschriften für die erste Wahl.

Ort und Zeit der persönlichen Vorstellung in einer öffentlichen Versammlung werden den Bewerberinnen und Bewerbern rechtzeitig mitgeteilt.

Der derzeitige Stelleninhaber wurde zum Bürgermeister der Nachbarstadt gewählt
und bewirbt sich nicht wieder.



Letzte Aktualisierung am 28.01.2010